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Positionen der Verbände
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Das sind die ersten Reaktionen zum Digital-Gesetz

Apothekenteams sollen künftig verpflichtet sein, den elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren, wenn Patienten dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Das sieht der Entwurf des Digital-Gesetzes vor, der nun den Verbänden zur Stellungnahme vorliegt. Erste Reaktionen kamen bereits.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 14.07.2023  16:00 Uhr

Flexible Videosprechstunden sieht die AOK kritisch

Auch der AOK-Bundesverband begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Die Einführung des Opt-out-Verfahrens in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren für die EPA sei ein echter Fortschritt, teilte der Verband mit. Der Ausbau der Akte zur zentralen Versichertenplattform, die beispielsweise den Zugang zum E-Rezept ermögliche, weise ebenfalls in die richtige Richtung. Irritierend sei aus Sicht der AOK jedoch der Plan, dass die Kassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die EPA übertragen sollten. Die Befüllung der EPA sollte nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern gehöre grundsätzlich in die Hand der Patienten sowie der behandelnden Ärzte.

Kritisch sieht der AOK-Bundesverband auch die geplante Flexibilisierung der Videosprechstunden. Sie habe grundsätzliche Auswirkungen auf die bisherige, ortsgebundene Zulassungspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Etablierung von nicht ortsgebundenen digitalen Leistungen stelle dieses Verfahren nun in Frage. Auch die geplanten Regelungen zur Ausweitung des Leistungsanspruches auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) höherer Risikoklassen lehnt die AOK ab. »Hier entsteht ein enormes Kostenpotenzial für die Kassen, ohne dass es einen äquivalenten Nutzennachweis im Vergleich mit der Standardtherapie gibt«, kritisierte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann.

Hingegen warnte der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) in einer Mitteilung vor einem »einseitigen Blick auf die Kosten der DiGA«. Der aktuelle Gesetzesentwurf sehe eine erhebliche Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller im Rahmen des Sachleistungsprinzips vor. »Durch einseitige Kostendämpfungsmaßnahmen wird das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ins Absurde geführt und somit das Angebot innovativer Leistungen gefährdet, was wiederum die Weiterentwicklung innovativer Therapieoptionen bedroht«, kritisierte BAH-Hauptgeschäftsführer Hubertus Cranz.

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