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Therapie Covid-19-Infektion

Das Paxlovid-Update

Die Erkältungswelle ist bereits kräftig am Rollen. Die Zahlen an Corona-Infektionen steigen kontinuierlich an - und damit auch die Zahl Infizierter aus potenziellen Risikogruppen. Der rechtzeitige Einsatz von Paxlovid™, das einzige spezifische SARS-CoV-2-Therapeutikum, wird also in Offizinen und Arztpraxen wieder vermehrt Thema.
Elke Wolf
15.11.2023  09:00 Uhr

Die Pandemie ist vorüber, das Coronavirus ist mehr oder weniger zu einem Atemwegsvirus unter vielen geworden – auch wenn es die Besonderheit aufweist, dass es abhängig von der Immunitätslage eines Menschen gravierende Infektionsverläufe auslösen kann. Das Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion ist bei vulnerablen Gruppen nach wie vor vorhanden. »Vor allem für Risikopatienten ist es wichtig, sich weiterhin regelmäßig zu testen, vor allem bei Auftreten von Erkältungssymptomen«, sagte Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Professor für Pharmazeutische Chemie an der Universität Frankfurt, bei der Expopharm in Düsseldorf. »Denn eine zielgerichtete Therapie kann nur dann wirken, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach Infektion beginnt«, sagte der wissenschaftliche Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL).

Was bedeutet das für den Beratungsalltag in der Apotheke? Patienten, die nach Erkältungspräparaten fragen, sind darauf hinzuweisen, dass auch eine Covid-19-Infektion hinter den Atemwegssymptomen stecken und ein Test Klarheit bringen könnte. Tipp: Die Abgabe von sogenannten Vierfach-Kombinationstests zur Testung auf Covid-19, Influenza A und B sowie RSV zur Eigenanwendung ist mit den aktuellen Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung rechtlich zulässig. Schubert-Zsilavecz: »Mit einem positiven Coronatest kann ein Patient - auch telefonisch oder elektronisch - ein reguläres Rezept bekommen. Es wird zwar empfohlen, eine SARS-CoV-2-PCR-Testung nachzuholen. Das ist aber keine Voraussetzung für eine Verordnung.«

Das derzeit einzige spezifische Covid-19-Medikament Paxlovid™ darf seit Mitte August 2022 auch direkt von einem Arzt an den Patienten abgegeben werden. Dazu darf dieser bis zu fünf Therapieeinheiten des Präparats von seiner regelmäßigen Bezugsapotheke beziehen, vorrätig halten und abgeben. Dieses Dispensierrecht läuft jedoch Ende des Jahres automatisch aus. Seit Anfang 2023 können Apotheken maximal zwei Packungen, krankenhausversorgende und Krankenhausapotheken bis zu fünf Packungen bevorraten. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Die bisherige PZN 17977087 bleibt bestehen.

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