Das Paxlovid-Update |
Die Interaktionsfreudigkeit des Wirkverstärkers Ritonavir macht Paxlovid zu einem beratungsintensiven Arzneimittel. / Foto: Getty Images/Smederevac
Die Pandemie ist vorüber, das Coronavirus ist mehr oder weniger zu einem Atemwegsvirus unter vielen geworden – auch wenn es die Besonderheit aufweist, dass es abhängig von der Immunitätslage eines Menschen gravierende Infektionsverläufe auslösen kann. Das Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion ist bei vulnerablen Gruppen nach wie vor vorhanden. »Vor allem für Risikopatienten ist es wichtig, sich weiterhin regelmäßig zu testen, vor allem bei Auftreten von Erkältungssymptomen«, sagte Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Professor für Pharmazeutische Chemie an der Universität Frankfurt, bei der Expopharm in Düsseldorf. »Denn eine zielgerichtete Therapie kann nur dann wirken, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach Infektion beginnt«, sagte der wissenschaftliche Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL).
Was bedeutet das für den Beratungsalltag in der Apotheke? Patienten, die nach Erkältungspräparaten fragen, sind darauf hinzuweisen, dass auch eine Covid-19-Infektion hinter den Atemwegssymptomen stecken und ein Test Klarheit bringen könnte. Tipp: Die Abgabe von sogenannten Vierfach-Kombinationstests zur Testung auf Covid-19, Influenza A und B sowie RSV zur Eigenanwendung ist mit den aktuellen Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung rechtlich zulässig. Schubert-Zsilavecz: »Mit einem positiven Coronatest kann ein Patient - auch telefonisch oder elektronisch - ein reguläres Rezept bekommen. Es wird zwar empfohlen, eine SARS-CoV-2-PCR-Testung nachzuholen. Das ist aber keine Voraussetzung für eine Verordnung.«
Das derzeit einzige spezifische Covid-19-Medikament Paxlovid™ darf seit Mitte August 2022 auch direkt von einem Arzt an den Patienten abgegeben werden. Dazu darf dieser bis zu fünf Therapieeinheiten des Präparats von seiner regelmäßigen Bezugsapotheke beziehen, vorrätig halten und abgeben. Dieses Dispensierrecht läuft jedoch Ende des Jahres automatisch aus. Seit Anfang 2023 können Apotheken maximal zwei Packungen, krankenhausversorgende und Krankenhausapotheken bis zu fünf Packungen bevorraten. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Die bisherige PZN 17977087 bleibt bestehen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.