Das ist bei der Abgabe von THC-Kartuschen zu beachten |
Cornelia Dölger |
24.10.2023 11:00 Uhr |
Hinzu komme, dass die Produkte ab dem kommenden Jahr mit einer UDI-Nummer (Unique Device Identifier) versehen und im elektronischen System EUDAMED gemäß Artikel 29 der MDR registriert werden müssten. Der VCA warnt: »Bisher sind keine Verdampfer in Europa verfügbar, deren Konformität entsprechend der MDR belegt wurde und die ein entsprechendes CE-Signum haben.« Die Inverkehrbringung könne behördlicherseits untersagt werden. Inverkehrbinger von nicht zertifizierten Verdampfern sowie auch Apotheken könnten sich strafbar machen, so die Warnung.
Der VCA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Systeme, die nach den bisherigen Regelungen als Medizinprodukte zertifiziert sind, im Rahmen einer Übergangsregelung bis 2028 weiter in den Verkehr gebracht werden und in Apotheken mit medizinischem Cannabis oder geeigneten Zubereitungen abgegeben werden können. Die Kosten für MDR-konforme Verdampfer mit entsprechendem CE-Signum werden auf Antrag von den Krankenkassen erstattet.