Das Honorar im europäischen Vergleich |
Jennifer Evans |
22.03.2024 17:00 Uhr |
Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann präsentierte die Probleme, mit denen Apotheken in unseren Nachbarländern zu kämpfen haben. / Foto: PZ/Alois Mueller
Dem Berufsstand der Apotheker ist schon lange klar, dass sich in Deutschland zu wenig Geld im Apothekensystem befindet. »Aber so richtig berauschend ist es auch im Ausland nicht.« Damit nahm der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann das Fazit seines Vortrags gleich schon vorweg.
Den österreichischen Kollegen mache insbesondere die starke Lobby der Ärzte zu schaffen. Die Medikationsanalyse durchzuboxen, sei dort ein riesiger Schritt gewesen. In Österreich schaue man mit Blick auf die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) neidisch auf Deutschland, so Hubmann: »Sie wollen praktisch das, was wir schon haben.«
Dafür herrscht bei den Nachbarn ein absolutes Abgabeverbot von Arzneimitteln in der Selbstbedienung. Allerdings ist die Sache mit dem Dispensierrecht für die Ärzte in Österreich wiederum nicht so streng geregelt wie hierzulande. Allgemeinmediziner dürfen laut Hubmann einen Antrag auf Bewilligung einer sogeannten »ärztlichen Apotheke« stellen, wenn sich im selben Ort keine öffentliche Apotheke befindet oder die Praxis mehr als sechs Kilometer von der nächsten Offizin entfernt liegt.
Zudem ist in Österreich ein Trend zu beobachten. Die Verschreibung höherpreisiger Präparate reduziert die Apothekenspanne. Diese sei zwischen 2011 und 2020 von mehr als 18 Prozent auf gut 13 Prozent gesunken. Zum Vergleich: In Deutschland liegen wir nach Hubmanns Angaben bei 21 Prozent. Die Packungsvergütung belaufe sich in Österreich auf etwa 4 Euro. »Unser Fixum hat uns also bislang geschützt«, stellte Hubmann klar.
In der der Schweiz sind die meisten Vor-Ort-Apotheken in Ketten oder Kooperationen organisiert. Jeder Kanton regelt dort selbst, unter welchen Bedingungen die Mediziner Arzneimittel abgeben dürfen. In Kantonen, in denen sie Medikamente dispensieren dürfen, ist die Apothekendichte deutlich geringer als in jenen Kantonen, in denen allein die Offizin die Arzneimittel abgibt.
Die Beratungsleistung wird in der Schweiz unabhängig von Preis und Menge eines Arzneimittels vergütet. Allerdings zahlen die Schweizer Apotheken den Großhandel von der Apothekenmarge aus dem Verdienst der Kassen. Die Großhändler kassierten dort 6 bis 9 Prozent, so Hubmann. »In der Schweiz herrscht auch nicht das pharmazeutische Schlaraffenland.«