Das Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt. / © Imago/Political-Moments
In seiner Rede beim heutigen Festakt bezeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als »Garant für Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaat« sowie als »Glücksfall für unsere liberale Demokratie«.
Auch bei Apotheken und gesundheitspolitischen Entscheidungen spielt das Gericht in Karlsruhe eine entscheidende Rolle – inbseondere mit »Apotheken-Urteil« vom 11. Juni 1958. Mit dem Grundsatzurteil wurde die Niederlassungsfreiheit der Apotheken begründet, formal ging es um die Ausübung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz.
Apotheker Karl-Heinz Röber hatte 1956 bei den Behörden eine Betriebserlaubnis beantragt. Doch im bayerischen Ort Traunreut mit damals etwa 6.000 Einwohnern hab bereits eine Apotheke, die Arzneimittelsicherheit sei damit gewährleistet und die wirtschaftliche Grundlage einer neuen Apotheke nicht gegeben, so das Argument im ablehnenden Bescheid.
Apotheker Röber klagte und hatte letztlich mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Erfolg. Das Gericht erklärte daraufhin Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Apothekengesetzes für nichtig, da darin ein Verstoß gegen die in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit liege. »Seit 1958 ist die Niederlassungsfreiheit jedem Apotheker garantiert. Bei Erfüllung bestimmter subjektiver Voraussetzungen darf somit jeder Apotheker seine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen«, schreibt das Bundesarchiv auf seiner Website.
Doch auch aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Auswirkungen auf Apotheken. So lehnte im Juli das Gericht die Eilanträge von Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) und Ates Gürpinar (Die Linke) gegen das Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Die beiden Oppositionspolitiker hatten argumentiert, in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt worden zu sein. Es bleibe schlicht zu wenig Zeit, um sich mit den zahlreichen Änderungen des GKV-Spargesetzes auseinanderzusetzen. Der Eilantrag wurde abgelehnt und die Reform wurde trotz Proteste vom Bundestag verabschiedet – inklusive des höheren Kassenabschlags für Apotheken.
Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die im August eingereichte Verfassungsbeschwerde der Freien Apothekerschaft (FA) gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur sogenannten Länderliste, die nicht angenommen wurde. In der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstellten Liste sind die Staaten aufgeführt, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versendet werden dürfen. Die FA wollte erreichen, dass die Niederlande von dieser Liste gestrichen werden, da ausländische Versandapotheken demnach nicht denselben Qualitätsanforderungen unterliegen wie deutsche Apotheken.
»Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Chance verpasst, dem Arzneimittelversand aus den Niederlanden Einhalt zu gebieten und die Patientensicherheit zu schützen«, sagte damals die FA-Vorsitzende Daniela Hänel. Das Hauptsacheverfahren in Köln läuft derzeit weiter.
Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 feierlich eröffnet. Es besteht aus 16 Richterinnen und Richtern, die sich auf zwei Senate verteilen. Ihre Entscheidungen sind unanfechtbar.