Nun muss das VOASG nochmals im Bundesrat besprochen werden – die Länder haben aber nur sehr eingeschränkte Rechte bei dem Vorhaben, weil das VOASG ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz ist. Das Inkrafttreten der einzelnen Passagen ist heterogen geregelt. Grundsätzlich tritt das VOASG einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verhandlungsaufforderung an DAV und GKV bezüglich der pharmazeutischen Dienstleistungen tritt allerdings erst Anfang 2021 in Kraft. Und die zusätzlichen 20 Cent für die Dienstleistungen wird es laut Gesetz erst nach der abgelaufenen Verhandlungsfrist geben.
Auch im Rahmen der Expopharm Impuls hatte die PZ-Redaktion mit mehreren Gesundheitspolitikern und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt Anfang Oktober über das VOASG diskutiert. Hier sehen Sie nochmals das Video:
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.