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Stationäre Behandlung
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Covid-19-Leitlinie aktualisiert

Die S3-Leitlinie »Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit Covid-19«, an der mehrere Fachgesellschaften beteiligt sind, wurde aktualisiert. Es gibt vor allem Änderungen bei den antiviralen Therapieansätzen. Bei den immunmodulatorischen Ansätzen wurden frühere Empfehlungen bestätigt.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 15.09.2022  07:00 Uhr

Neu eingefügt in der Leitlinie wurde zum Beispiel folgende Passage: »In der Covid-19 Frühphase können Patienten mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf antiviral behandelt werden, um dieses Risiko zu reduzieren. Zur Verfügung stehen aktuell Nirmatrelvir/Ritonavir (≤ 5d nach Symptombeginn), Remdesivir (≤ 7d nach Symptombeginn) und Molnupiravir (≤ 5d nach Symptombeginn).« Weiter heißt es: Im Falle einer Therapie erfolgt diese als Einzelfallentscheidung unter Einbeziehung von Verfügbarkeit, Kontraindikationen, Hospitalisierungsstatus und individuellem Patientenrisiko.

Insbesondere Personen ab 65 Jahren und/oder mit inkomplettem Impfschutz würden von Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®) profitieren. Aufgrund des hohen Wechselwirkungspotenzials müssen jedoch relevante Interaktionen mit bestehender Medikation zwingend vor Therapiebeginn überprüft werden, warnt die Leitlinie.

Remdesivir (Veklury®) kann bei Covid-19 und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf innerhalb der ersten sieben Tage nach Symptombeginn eingesetzt werden. Bestätigt wurde zudem die Empfehlung, dass immunsupprimierte Personen mit Covid-19, bei denen eine relevante Beeinträchtigung der Impfantwort besteht, mit dem zu infundierenden Wirkstoff behandelt werden können, wenn keine wirksame Therapie mit monoklonalen Antikörpern verfügbar ist.

Ebenfalls bestätigt ist, dass Remdesivir nicht eingesetzt werden soll, wenn die Betroffenen intensiv beatmet werden. Die Leitlinie kann bisher keine Empfehlung für oder gegen Remdesivir bei hospitalisierten Personen mit Covid-19-Pneumonie und Low-Flow-Sauerstofftherapie abgeben. Eine Aktualisierung in diesem Punkt stehe noch aus.

Zu Molnupiravir (Lagevrio®) heißt es: Der Wirkstoff kann, wenn keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten verfügbar und klinisch angemessen sind, bei Covid-19 und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn eingesetzt werden. Eine Schwangerschaft muss ausgeschlossen werden. Eine Aufklärung über die Teratogenität und potenzielle Mutagenität von Molnupiravir sei obligat.

Sotrovimab nicht mehr empfohlen

Neu eingefügt in der Leitlinie ist auch ein Hinweis, dass der Einsatz des gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 gerichteten monoklonalen Antikörpers Sotrovimab (Xevudy®) nicht mehr empfohlen wird, da er bei den derzeit in Deutschland dominierenden Omikron-Sublinien nicht ausreichend (in vitro) wirksam sei.

Bei den immunmodulatorischen Medikamenten wurden frühere Empfehlungen bestätigt. Dazu zählt der Rat, dass bei Covid-19 und Low-Flow/High-Flow-Sauerstofftherapie oder nicht-invasiver/invasiver Beatmung eine Therapie mit systemischen Corticoiden erfolgen sollte. Die Therapie sollte mit 6 mg Dexamethason peroral oder intravenös über zehn Tage erfolgen. Bei milder bis moderater Erkrankung ohne Notwendigkeit einer Sauerstoffgabe soll keine Therapie mit systemischen Corticoiden erfolgen.

Der Januskinase-Hemmer Baricitinib (Olumiant®) sollte bei Covid-19-Pneumonie und Low-Flow-/High-Flow-Sauerstofftherapie oder nicht invasiver Beatmung unter Beachtung der Kontraindikationen eingesetzt werden, aber nicht mit Tocilizumab (RoActemra®) kombiniert werden. Zu dem Interleukin-6-Rezeptorantagonisten heißt es wiederum, dass der Antikörper bei Covid-19-Patienten mit progredient schwerer Erkrankung verabreicht werden sollte. Nicht empfohlen wird Tocilizumab aber bei Erkrankung ohne oder mit niedrigem Sauerstoffbedarf sowie bei bestehender invasiver Beatmung.

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