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Impfverordnung

Corona-Impfungen ab April 2023 in der Regelversorgung

Die Bundesregierung will Teile der Coronavirus-Impfverordnung bis zum 7. April 2023 verlängern. Danach sollen die Impfungen in die Regelversorgung überführt werden. Außerdem gibt es Änderungen bei der Finanzierung der Impfungen.
Benjamin Rohrer
12.12.2022  09:00 Uhr
Corona-Impfungen ab April 2023 in der Regelversorgung

Die Coronavirus-Impfverordnung läuft Ende dieses Jahres aus. Dass die Bundesregierung daran interessiert ist, die Impfkampagne gegen Sars-CoV-2 fortzusetzen, war bereits in den vergangenen Tagen klar geworden: Schließlich wurden Änderungsanträge zum Gaspreisbremse-Gesetz bekannt, mit denen die Ampel-Koalition Teile der Impf-Verordnung ins SGB V überführen will. Konkret soll mit diesen Regelungen im SGB V geregelt werden, dass Apotheken und Großhändler für die Abgabe und die Logistik der Impfstoff-Verteilung weiterhin vergütet werden. Auch für die Vergütung zur Zertifikatserzeugung in Apotheken soll es eine entsprechende Übergangsregelung im SGB V geben. In einem weiteren Änderungsantrag wollen die Koalitionäre zudem regeln, dass Coronavirus-Impfungen in Apotheken dauerhaft angeboten werden dürfen. Die PZ hatte ausführlich über die beiden Anträge berichtet.

Übergangsregelungen bis zum 7. April 2023

Damit die Impfkampagne fortgesetzt werden kann, müssen allerdings weitere wichtige Teile aus der Impfverordnung ins neue Jahr gerettet werden. Deswegen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun einen Entwurf zur Novellierung der Impfverordnung vorgelegt, der eine Verlängerung wichtiger Impfregelungen bis zum 7. April 2023 vorsieht. Grundsätzlich geht es zunächst um den Anspruch der GKV-Versicherten auf Coronavirus-Schutzimpfungen. Zur Erklärung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Impfungen zwar schon in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen und somit eine Kostenübernahme durch die GKV bestätigt. In den kommenden Monaten müssen hierzu allerdings Verträge zur Vergütung verhandelt werden, unter anderem zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), aber auch mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV). In dieser Zeit soll die Impfverordnung den Anspruch auf die Impfungen aufrechterhalten.

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