Chaos bei Wundversorgung |
Cornelia Dölger |
05.12.2024 18:00 Uhr |
Statt bis zum 2. Dezember 2024 werden »sonstige« Produkte zur Wundversorgung noch bis zum 2. März 2025 von der GKV erstattet, auch wenn ihr spezieller Nutzen nicht konkret nachgewiesen ist. / © Adobe Stock/Stockfotos-MG
Für die Patienten ist es erstmal eine gute Nachricht: Statt bis zum 2. Dezember 2024 werden »sonstige« Produkte zur Wundversorgung noch bis zum 2. März 2025 von der GKV erstattet, auch wenn ihr spezieller Nutzen nicht konkret nachgewiesen ist. Dies betrifft etwa 300 Produkte.
Für diese Verbandartikel solle künftig die medizinische Notwendigkeit belegt werden müssen, so hatte es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2020 entschieden und die Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) entsprechend geändert. Damit sollten übliche verordnungsfähige Verbandmittel von den »sonstigen« abgegrenzt werden.
Damit die Hersteller die Nachweise erbringen können, wurden ihnen Übergangsfristen eingeräumt. Am 2. Dezember 2024 sollte damit Schluss sein. Doch in letzter Minute schaltete sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein – womit die Verwirrung ihren Anfang nahm.
In dem Schreiben vom 29. November an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) heißt es: »Aus Sicht des BMG sollten alle Beteiligten die aktuell bis zum 2. Dezember 2024 gültigen erstattungsrechtlichen Regeln in diesem Bereich bis zum 2. März 2025 weiter anwenden, damit die beschriebenen technischen Voraussetzungen umgesetzt werden können und sich die Versorgung auf die neuen Gegebenheiten einstellen kann.«
Mehr als eine Empfehlung ist der Brief nicht. Er ersetze kein Gesetzgebungsverfahren und solle den Beteiligten lediglich »eine Vollzugslösung« aufzeigen, meint das BMG auf PZ-Nachfrage dazu. Worauf sich die Leistungserbringer nun stützen sollen, sagte die BMG-Sprecherin nicht. Entsprechend zurückhaltend sind die Beteiligten mit der Umsetzung – und entsprechend chaotisch mutet die Situation jetzt an.
So berichtete eine Apothekerin aus Kassel, dass die AOK Hessen ihr auf Nachfrage telefonisch mitgeteilt habe, man wisse dort nichts von der Fristverlängerung. Vielmehr hätte die Kassen die BMG-Empfehlung ja abgelehnt, hieß es. Auf eine Nachfrage der PZ äußerte sich die AOK Hessen bislang nicht.
Der GKV-SV hatte die Kassen vorher per Rundschreiben über die Änderung informiert, so bestätigten es sowohl der GKV-SV als auch das BMG. Ein GKV-SV-Sprecher räumte allerdings Schwierigkeiten ein, wenn auch nur andeutungsweise. Die Umsetzung »der BMG-Bitte« sei »sehr kurzfristig«, weshalb man »im Austausch mit allen beteiligten Akteuren« sei, heißt es lediglich.