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Verwirrung um Erstattung 

Chaos bei Wundversorgung

Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollen auch ohne konkreten Nachweis ihres speziellen Nutzens länger von der GKV erstattet werden als geplant. Dafür hatte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) persönlich eingesetzt, allerdings ohne konkrete Rechtsgrundlage. Entsprechendes Chaos herrscht bei der Umsetzung.  
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 05.12.2024  18:00 Uhr

Für die Patienten ist es erstmal eine gute Nachricht: Statt bis zum 2. Dezember 2024 werden »sonstige« Produkte zur Wundversorgung noch bis zum 2. März 2025 von der GKV erstattet, auch wenn ihr spezieller Nutzen  nicht konkret nachgewiesen ist. Dies betrifft etwa 300 Produkte.

Für diese Verbandartikel solle künftig die medizinische Notwendigkeit belegt werden müssen, so hatte es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2020 entschieden und die Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) entsprechend geändert. Damit sollten übliche verordnungsfähige Verbandmittel von den »sonstigen« abgegrenzt werden.

Damit die Hersteller die Nachweise erbringen können, wurden ihnen Übergangsfristen eingeräumt. Am 2. Dezember 2024 sollte damit Schluss sein. Doch in letzter Minute schaltete sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein – womit die Verwirrung ihren Anfang nahm.

Wie verbindlich ist eine Empfehlung?

In dem Schreiben vom 29. November an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) heißt es: »Aus Sicht des BMG sollten alle Beteiligten die aktuell bis zum 2. Dezember 2024 gültigen erstattungsrechtlichen Regeln in diesem Bereich bis zum 2. März 2025 weiter anwenden, damit die beschriebenen technischen Voraussetzungen umgesetzt werden können und sich die Versorgung auf die neuen Gegebenheiten einstellen kann.«

Mehr als eine Empfehlung ist der Brief nicht. Er ersetze kein Gesetzgebungsverfahren und solle den Beteiligten lediglich »eine Vollzugslösung« aufzeigen, meint das BMG auf PZ-Nachfrage dazu. Worauf sich die Leistungserbringer nun stützen sollen, sagte die BMG-Sprecherin nicht. Entsprechend zurückhaltend sind die Beteiligten mit der Umsetzung – und entsprechend chaotisch mutet die Situation jetzt an.

So berichtete eine Apothekerin aus Kassel, dass die AOK Hessen ihr auf Nachfrage telefonisch mitgeteilt habe, man wisse dort nichts von der Fristverlängerung. Vielmehr hätte die Kassen die BMG-Empfehlung ja  abgelehnt, hieß es. Auf eine Nachfrage der PZ äußerte sich die AOK Hessen bislang nicht.

Der GKV-SV hatte die Kassen vorher per Rundschreiben über die Änderung informiert, so bestätigten es sowohl der GKV-SV als auch das BMG. Ein GKV-SV-Sprecher räumte allerdings Schwierigkeiten ein, wenn auch nur andeutungsweise. Die Umsetzung »der BMG-Bitte« sei »sehr kurzfristig«, weshalb man »im Austausch mit allen beteiligten Akteuren« sei, heißt es lediglich.

KBV appelliert an Kassenverband

Offenbar kommunizierte der Kassenverband aber auch anderslautende Positionen. Darauf weist zumindest ein verärgertes Schreiben der KBV an den GKV-SV hin. KBV-Vorstandsmitglied Sybille Steiner zeigt darin »großes Unverständnis« über den Kassenverband, dessen Fachebene demnach hatte verlauten lassen, dass man sich »nicht in der Lage« sehe, dem Anliegen des Ministeriums nachzukommen, wie Steiner zitiert. Sie appelliert an die Kassen, »die Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten der Wundbehandlung ohne die Gefahr der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bis zur endgültigen gesetzgeberischen Klarstellung aufrechtzuerhalten«.

Doch auch bei den Ärzten ist man sich uneins. So teilte etwa die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit, dass die Lage nicht abschließend geklärt sei. »Aktuell laufen noch Diskussionen über eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Anfang März 2025«, heißt es in einem Schreiben an eine Ärztin. »Hier warten wir aber noch auf genauere Informationen.« Bis auf Weiteres sei davon auszugehen, dass das ursprüngliche Fristende Bestand habe; die Praxisverwaltungssoftware sei entsprechend anzupassen.

Gleichzeitig hatte die KBV die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bereits am 29. November über die BMG-Empfehlung informiert und dabei deutlich gemacht, dass man der Empfehlung nachkommen werde. 

Großhandel per Presse informiert

Pikiert reagiert auch der pharmazeutische Großhandel auf den BMG-Vorstoß. Jana Ehmer, Leiterin Industrie/Einkauf bei der Noweda, kritisierte, dass »wir, als unmittelbar betroffenes Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Übrigen aus der Presse« von der neuen Übergangsfrist erfahren hätten. Sie bedauerte, dass die ursprünglich geplante nochmalige Fristverlängerung um 18 Monate wegen des Ampelbruchs nicht zustande gekommen sei; dies sollte per Änderungsantrag für das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit passieren, aber das Gesetz fiel dem Ampelbruch zum Opfer.

Dieser Ausfall belaste den Großhandel enorm, so Ehmer. Allein die Noweda  habe Ware im Wert von mehreren Millionen Euro vorrätig, deren Nachfrage voraussichtlich »massiv einbrechen« werde.

Beim DAV ist man noch nicht zu einer abschließenden Einschätzung gekommen. »Der DAV prüft derzeit die Fristverlängerung des BMG und wird die Landesapothekerverbände baldmöglichst darüber informieren«, hieß es gestern dazu.  Ein Handout an die Landesverbände, wie nun zu verfahren ist, gibt es mithin noch nicht, wie mehrere Verbände bestätigten. Ohnehin ist die Fristverlängerung nicht in der Software abgebildet.

Die »sonstigen Produkte zur Wundbehandlung« können durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen. Per Änderung der AM-RL werden sie seit 2020 von Verbandmaterialien abgegrenzt. Die Übergangsfrist wurde mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) eingeführt und mehrmals verlängert, um den Herstellern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Nachweise zu erbringen. 

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