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OLG Frankfurt
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Cannabis-Werbung mit Sido ist unzulässig

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat sich erneut erfolgreich gegen die Cannabisplattform Bloomwell durchgesetzt. Bloomwell darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt weder mit dem Rapper Sido werben noch kostenlose Rezepte versprechen. Das OLG folgte der vorherigen Instanz.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 23.10.2026  08:00 Uhr

Werbung als Teil des Plattformangebots

Das Gericht stuft den Musiker Sido als prominente Persönlichkeit ein, die aufgrund ihrer hohen Bekanntheit als Testimonial Aufmerksamkeit erzeugen und Verbraucher zum Kauf motivieren könne. Das Gericht wies den Einwand von Bloomwell zurück, für die Werbung sei allein der Hersteller »Siggis PHARM« verantwortlich. Aus Sicht der Verbraucher erschien die Werbung demnach als Teil des Angebots der Plattform selbst.

Nach Auffassung des Gerichts empfahlen die Werbeaussagen bestimmte Cannabisblüten, die exklusiv über die Plattform erhältlich waren. Der Rapper trete dabei als Werbefigur auf, die den Bezug der Produkte fördern solle. Das Gericht sah darin die Gefahr, dass Verbraucher gezielt zum Erwerb von Medizinalcannabis motiviert werden.

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