| Cornelia Dölger |
| 23.10.2026 08:00 Uhr |
Das Gericht stuft den Musiker Sido als prominente Persönlichkeit ein, die aufgrund ihrer hohen Bekanntheit als Testimonial Aufmerksamkeit erzeugen und Verbraucher zum Kauf motivieren könne. Das Gericht wies den Einwand von Bloomwell zurück, für die Werbung sei allein der Hersteller »Siggis PHARM« verantwortlich. Aus Sicht der Verbraucher erschien die Werbung demnach als Teil des Angebots der Plattform selbst.
Nach Auffassung des Gerichts empfahlen die Werbeaussagen bestimmte Cannabisblüten, die exklusiv über die Plattform erhältlich waren. Der Rapper trete dabei als Werbefigur auf, die den Bezug der Produkte fördern solle. Das Gericht sah darin die Gefahr, dass Verbraucher gezielt zum Erwerb von Medizinalcannabis motiviert werden.