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Betäubungsmittel im Fokus

Cannabis in der Apotheke

Durch eine Gesetzesänderung im März 2017 wurde Cannabis zu einem verschreibungs- und verkehrsfähigen Arzneimittel. Ärzte dürfen nun Cannabisblüten und -extrakte sowie die wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe in Form von Fertigarzneimitteln oder Rezepturen verordnen. Was es dabei in der Apotheke zu beachten gilt, erklärt der sechste Teil der PZ-Serie »Betäubungsmittel im Fokus«.
Ute Stapel
14.08.2020  18:00 Uhr

Lagerung und Dokumentation

Cannabisblüten und -extrakte sind im Betäubungsmittelschrank dicht verschlossen, vor Licht geschützt und unterhalb von 25 °C aufzubewahren. Das Fertigarzneimittel Sativex® ist kühlkettenpflichtig und im abschließbaren Kühlschrank zu lagern.

Für jede Cannabisblütensorte ist eine eigene Dokumentation anzulegen; hier sind neben der benötigten Rezepturmenge auch die bei der Herstellung anfallenden Verluste in einem separaten Eintrag zu notieren. Die herstellungsbedingten Verluste sind in den jeweiligen NRF-Vorschrift beschrieben.

Bezug von Medizinal-Cannabis

Apotheken können Medizinal-Cannabis aktuell über verschiedene Firmen in Deutschland mit betäubungsmittelrechtlicher Einfuhrgenehmigung beziehen. Diese Firmen importieren derzeit aus den Niederlanden und/oder Kanada. In diesen Ländern sind Cannabisblüten keine zugelassenen Fertigarzneimittel. Folglich beziehen deutsche Apotheken sie als Ausgangsstoffe. Um dennoch die pharmazeutische Qualität zu gewährleisten, muss ein entsprechendes valides Prüfzertifikat vorliegen.

Damit die Apotheke Cannabisblüten weiterverarbeiten darf, muss die Apotheke mindestens die Identität überprüfen. Methoden zur Identitätsprüfung sind in der DAB-Monografie und in einer DAC Monografie »Cannabisblüten« beschrieben. In der DAC Monografie wird eine makroskopische, mikroskopische Prüfung und eine Dünnschichtchromatographie (DC) beschrieben. Im Rahmen der makro- und mikroskopischen Betrachtung kann zwar die Identität von Cannabis festgestellt werden, eine Identifizierung der sich im THC-Gehalt unterscheidenden Varietäten ist jedoch nicht möglich. Mittlerweile wurde die sehr aufwendige und teure alternative Identifizierung DAC für Cannabisblüten überarbeitet. Nunmehr wird eine vereinfachte Methode mit den Laufweitenmarker Menthol und Bornylacetat empfohlen.

Ende 2020 soll die Cannabis-Versorgung deutscher Apotheken mit in Deutschland angebauten Cannabis erfolgen. Im BfArM wurde eine staatliche Stelle (Cannabis-Agentur) eingerichtet. Diese soll den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren. Zurzeit befindet sich die Produktion jedoch noch im Aufbau. 

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