Cannabis-Clubs sollen auf Jugendschutz achten |
Durch Alterskontrolle sollen Cannabis-Clubs sicherstellen, dass die Droge nicht in die Hände von Jugendlichen gelangt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Union hervor. / Foto: Getty Images/
LordHenriVoton
Thema der Kleinen Anfrage (20/7521) der Unionsfraktion war der geplante Anbau und die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Anbauvereinigungen, den sogenannten Cannabis-Clubs. Die Abgeordneten stellten insgesamt 44 Fragen, unter anderem zu organisatorischen und steuerlichen Details der Clubs und zum Jugendschutz.
Zum Hintergrund: Die Bundesregierung will den Anbau von Cannabis zu Genusszwecken in nicht gewinnorientierten Cannabis-Clubs ermöglichen. Das sieht der Referentenentwurf des Cannabisgesetzes vor, den das Bundesgesundheitsministerium Anfang Juli vorgelegt hat. Demnach sollen die Clubs strengen Auflagen unterliegen. Mitglieder zwischen 18 und 21 sollen pro Monat 30 Gramm der Droge legal kaufen dürfen, über 21-Jährige bis zu 50 Gramm. Zudem soll der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. Einen freien Verkauf der Droge in lizenzierten Geschäften, gegebenenfalls auch in Apotheken, soll es vorerst nicht geben.
Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken trotz der bestehenden Verbotsregelungen insbesondere unter jungen Menschen ansteige – diesen Hinweis platziert die Bundesregierung zu Beginn ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten könne.
Ziel der Bundesregierung sei es, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden, heißt es in der Antwort.
Nach Ansicht der Bundesregierung enthält der Referentenentwurf des Cannabisgesetzes umfassende Maßnahmen, um den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. So ist geplant, das Cannabis in den Anbauvereinigungen ausschließlich an erwachsene Mitglieder weiterzugeben. Die Clubs sollen demnach die Pflicht erhalten, bei jeder Abgabe der Droge das Alter und die Mitgliedschaft zu kontrollieren, indem sie sich einen Mitgliedsausweis sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen lassen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis soll, wie im Referentenentwurf festgelegt, durch Kontrollen und Stichproben vor Ort fortlaufend behördlich überwacht werden. Bei Verstößen soll die zuständige Behörde die erforderlichen Anordnungen treffen. Bei der Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche drohen demnach Strafen.