Cannabis-Clubs sollen auf Jugendschutz achten |
Geplant seien überdies ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen sowie verpflichtende Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken. Die Anbauvereinigungen sollen einen Präventionsbeauftragten ernennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen müssen. Zudem soll es keine Erlaubnis für Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern (Luftlinie) zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen geben. Ferner ist eine Begrenzung des THC-Gehalts auf höchstens 10 Prozent sowie der monatlichen Menge auf 30 Gramm bei Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen an junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren geplant. Behörden sollen fortlaufend überwachen, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Kinder- und Jugendschutz eingehalten werden, heißt es.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion informiert die Bundesregierung außerdem, das sie Kinder und Jugendliche mit einer Aufklärungskampagne verstärkt über die Risiken des Konsums von Cannabis aufklären will. Darüber hinaus soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) demnach eine bundesweit einheitliche digitale Informationsplattform aufbauen und ihre cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit weiter ausbauen.