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Erster Gesetzentwurf

Cannabis-Abgabe in Apotheken vorerst nicht geplant

In Deutschland sollen künftig nicht gewinnorientierte Vereine Cannabis anbauen und bis zu 50 Gramm im Monat an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Das sieht ein noch nicht abgestimmter Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Eine Abgabe des Genusscannabis in Apotheken ist vorerst nicht vorgesehen.
Anne Orth
09.05.2023  16:00 Uhr

Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) in Deutschland den freien Verkauf von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften erlauben, gegebenenfalls in Apotheken. Wegen rechtlicher Bedenken aus Brüssel musste er die Pläne allerdings anpassen. Am 12. April stellte der Minister gemeinsam mit Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells vor. Demnach sollen in einem ersten Schritt nicht kommerzielle Cannabis-Clubs die Droge anbauen und abgeben dürfen. Hierzu hatte Lauterbach Ende April einen ersten Gesetzentwurf in die interne Abstimmung gegeben. Der Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften soll in einem zweiten Schritt in Modellregionen erprobt werden. Hierzu kündigten die Minister einen Gesetzentwurf nach der Sommerpause an.

Wie sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Anbau und die Abgabe von Cannabis vorstellt, geht aus dem »Entwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften« hervor, der der PZ vorliegt. Ziel des noch nicht abgestimmten Cannabis-Gesetzentwurfes sind unter anderem ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie ein besserer Gesundheitsschutz. Das Gesetz zielt demnach darauf ab, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken und den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen. Weiter heißt es: »Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Cannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.«

Anbau und Abgabe nur in nicht kommerziellen Vereinen

Den Plänen zufolge will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die »gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe von Cannabis für den Eigenkonsum« ausschließlich in nicht gewinnorientierten »Anbauvereinigungen« erlauben. Ein Verkauf in Apotheken oder durch andere gewerbliche Anbieter soll laut Entwurf nicht zulässig sein. »Andere Rechtsformen als eingetragene Vereine mit entsprechendem Satzungszweck, insbesondere gewerbliche Anbieter, Apotheken, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften oder sonstige Institutionen und Organisationen sind nicht antragsberechtigt«, heißt es im Entwurf, wenn es um Anbau und Abgabe des Genusscannabis geht.

Mit dem Gesetzentwurf macht das Bundesgesundheitsministerium strenge Vorgaben zur Legalisierung in den sogenannten Cannabis-Clubs. Dies betrifft den Anbau, die Abgabe, die Vereinsmitgliedschaft und die Organisation der Räumlichkeiten. Dem Entwurf zufolge sollen die Clubs lediglich zugelassen werden, um Cannabis anzubauen. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Das Kiffen bleibt demnach auch im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. In Fußgängerzonen soll ebenfalls in der Zeit von 7 bis 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

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