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Apotheker-Stellungnahme

Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM

Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) hat heute eine Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von Cannabidiol (CBD) abgegeben. Das Fazit: Rezeptpflicht ja, Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) nein.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 26.08.2020  14:08 Uhr
CBD ist kein Allheilmittel, aber es hat Potenzial

CBD ist kein Allheilmittel, aber es hat Potenzial

Der VCA betont, dass es sich bei CBD nicht um ein Allheilmittel handele, für das viele Verbraucher das Cannabinoid hielten, auch wenn dies Medienberichte und Werbung suggerierten. »Bei diesem jungen und explosionsartig wachsenden Markt wurde jedoch zunächst von den Aufsichtsbehörden übersehen, dass vor dem Inverkehrbringen dieser Produkte erst ein Antrag gemäß der Novel-Food-Verordnung gestellt werden muss, der ein langwieriges Prüfverfahren mit sich bringt«, betont der Verband und kritisiert die mangelhafte Qualität vieler CBD-Produkte.

Der VCA zitiert eine Untersuchung der Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg, laut der in mehr als 50 Prozent der Proben erhöhte THC-Werte festgestellt wurden. Die Behörde stufte 22 Prozent der Produkte als gesundheitsschädlich ein, weitere 34 Prozent seien für den Verzehr ungeeignet.

Verlässliche Qualität gefordert

»CBD ist ein wirksames Arzneimittel, was in entsprechender Qualität standardisiert werden und mit begleitenden Studien in die Hände der Medizin und Pharmazie gelegt werden muss«, betont der Verband und fordert eine Rezeptpflicht, spricht sich aber gegen eine Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) aus. Denn CBD zeige keine psychotrope Wirkung und es bestehe keine Abhängigkeitsgefahr.

Der VCA folgert: »Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel wie Epidyolex, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, um CBD die Möglichkeit zu geben, sich da zu entfalten, wo es auch wirklich ankommen muss: beim erkrankten Menschen, der Hilfe braucht.« Unnötig zu sagen, dass die Abgabe nur über pharmazeutisches Personal in der Apotheke nach einer entsprechenden Beratung erfolgen sollte.

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