Pharmazeutische Zeitung online
Apotheker-Stellungnahme

Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM

Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) hat heute eine Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von Cannabidiol (CBD) abgegeben. Das Fazit: Rezeptpflicht ja, Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) nein.
Daniela Hüttemann
26.08.2020  14:08 Uhr
Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM

Es tummeln sich seit Längerem vielfältige Produkte mit CBD in Supermarkt- und Drogerieregalen, vom Internethandel ganz zu schweigen. Unter vielen Produkten zweifelhafter Qualität gibt es aber mittlerweile auch einige Anbieter, die pharmazeutische Qualität liefern. Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) kritisiert das Durcheinander und ist für eine klare Einstufung als rezeptpflichtige Substanz.

»CBD ist mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden«, heißt es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Doch dieser Ruf steht auf dem Spiel, fürchtet der VCA: »Eine nicht standardisierte und im Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel auftretende Verbreitung von CBD-Produkten, die, ohne auf Hersteller eingehen zu wollen, mitunter eine äußerst schlechte Qualität aufweisen, könnte mit der Zeit ein negatives Feedback und damit auch eine unter Umständen negative Bewertung seitens der Behörden und Krankenkassen zur Folge haben.«

CBD gilt als einer der Hauptinhaltsstoffe der Cannabispflanze. Laut VCA kann es sowohl die Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflussen als auch selbst signifikante Wirkungen auslösen, da CBD spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems aktivieren kann. Im Gegensatz zu THC hat es keine berauschende Wirkung. Die Forschung zu CBD stecke zwar noch in den Anfängen, doch zeichne sich das hohe Potenzial des Wirkstoffs in der Medizin bereits ab. Daher müsse CBD als Arzneimittelwirkstoff eingestuft und so behandelt werden, so der VCA.

Dies unterstreiche auch die Zulassung des CBD-haltigen Fertigarzneimittels Epidyolex® in der EU und den USA. Das Präparat ist seit 2019 zur Behandlung von Kindern mit bestimmten Epilepsie-Formen zugelassen. Allerdings warnten Neurologen auch hier vor überzogenen Erwartungen. Das Medikament komme nur für 5 Prozent der von Epilepsie betroffenen Kinder infrage. Für alle anderen Indikationen wäre es ein Off-Label-Gebrauch.

Im Januar 2019 stufte die EU-Kommission CBD als sogenanntes neuartiges Lebensmitte (Novel Food) ein. Seitdem müssen alle CBD-haltigen Produkte ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Juli 2020 legte die EU-Kommission offene Anträge CBD-haltiger Produkte jedoch auf Eis. Seitdem steht die Möglichkeit im Raum, dass CBD als Betäubungsmittel eingestuft werden könnte.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa