Pharmazeutische Zeitung online
Chargendokumentation

BVVA kritisiert Begriff »STELLEN«

Laut einer Ausnahmeregel müssen Apotheken, die patientenindividuell verblistern, bei E-Rezepten vorerst keine Chargennummern mehr übermitteln. Mit dem Ersatzbegriff ist der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) nicht glücklich; er hält die Wortwahl für unsauber bis irreführend.
Cornelia Dölger
09.01.2024  18:00 Uhr

Bei der Belieferung von E-Rezepten muss der so genannte E-Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden; so schreibt es der Schiedsspruch zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung vor.  In dem Datensatz sind Informationen für die Abrechnung sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels enthalten.  Die Pflicht gilt bei authentifizierungspflichtigen Arzneimitteln mit einem Data-Matrix-Code auf der Verpackung.

Heimversorgende Apotheken, die patientenindividuell verblistern, stellte diese Regelung allerdings in der Praxis vor eine unlösbare Aufgabe, denn die einzelnen Packungen gelangen ja nicht mit in den Blister. Wie also solle dies dann zu dokumentieren sein, fragten sich die betroffenen Apotheken wie auch der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) seit Längerem und verlangten eine Lösung.

Die kam Mitte November vergangenen Jahres in Form eines Machtworts vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband vergeblich für eine retaxsichere Lösung eingesetzt hatte, forderte das BMG die Vertragspartner nun aktiv auf, Regelungen für Ausnahmen von der Pflicht zur Chargenübermittlung zu finden. Auf eine solche Regelung konnten sich die Parteien im Dezember dann einigen; in einer außerordentlichen Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands des DAV wurde die Anpassung am 20. Dezember einstimmig beschlossen.

Pflicht bis Ende Juni 2025 ausgesetzt

Sie sieht vor, die Verpflichtung zur Chargendokumentation für verifizierungspflichtige Arzneimittel, die patientenindividuell verblistert werden, vorerst auszusetzen, bis eine technische Lösung gefunden ist, die Übermittlung zeitgleich mit der Rezeptabrechnung vorzunehmen oder nachreichen zu können. Dafür verständigten sich DAV und GKV-SV auf eine entsprechende Ergänzung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V. 

Der neue Satz 2 in § 2 Abs. 2 Nr. 11 der Anlage 1 lautet: »Soweit die Übermittlung der Chargenbezeichnung beim ›Stellen‹ von Arzneimitteln technisch nicht möglich ist, wird bis zur Schaffung entsprechender technischer Möglichkeiten analog § 312 Absatz 1 Nummer 3 SGB V ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2025 von der Verpflichtung zur Chargendokumentation abgesehen.«

Damit für die Krankenkassen dennoch dokumentiert wird, dass es sich um eine entsprechende Verblisterung handelt, soll demnach statt der tatsächlichen Chargenbezeichnungen der Begriff »STELLEN« in das entsprechende Datenfeld eingetragen werden. Die übrigen Abrechnungs- und rahmenvertraglichen Regelungen seien aber einzuhalten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa