Bundestag winkt Digital-Gesetze durch |
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßte in einer ersten Reaktion insbesondere die E-Rezept-Pflicht ab 2024 und kündigte an, dass die Apothekerschaft die Umsetzung der Digitalisierung weiterhin aktiv begleiten und gestalten werde. »Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent«, kommentierte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Er wies darauf hin, dass Apothekerinnen und Apotheker E-Rezepte schon längst einlösten. Auch die elektronische Patientenakte (EPA) könne ein wichtiger Bestandteil der Versorgung werden, dazu müsse sie aber funktionsfähig und patientenfreundlich ausgestaltet werden. »Es ist unabdingbar, dass auch die Apotheken zur Befüllung ebendieser EPA mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten«, forderte Hubmann.
Der DAV-Vorsitzende betonte, dass Apothekerinnen und Apotheker schon jetzt hochdigitalisiert arbeiteten und bereit seien für neuartige Versorgungsformen. Was die assistierte Telemedizin in Apotheken angehe, komme es allerdings darauf an, Einflüssen von kapitalgesteuerten Anbietern einen Riegel vorzuschieben. Kritisch sehe die Apothekerschaft auch, dass sich die Krankenkassen künftig in die E-Rezept-Einlösung einmischen dürften. »Es muss vermieden werden, dass die Krankenkassen aus eigenen Interessen die Verordnungsdaten der Patientinnen und Patienten sammeln und diese dann strategisch nutzen«, forderte Hubmann.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.