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E-Rezept ab 2024 Pflicht
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Bundestag winkt Digital-Gesetze durch

Der Bundestag hat heute grünes Licht für das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz gegeben. Damit wird das E-Rezept ab Januar 2024 Pflicht, und Gesundheitsdaten sollen leichter nutzbar werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einem »Sprung nach vorn«, der zu einer besseren Medizin führen werde. Davon profitierten sowohl Leistungserbringer als auch Patientinnen und Patienten.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 14.12.2023  12:25 Uhr

Ullmann: EPA sorgt für mehr Patientensicherheit

»Warten auf Godot ist vorbei. Mit den Digital-Gesetzen haben wir einen bedeutenden Schritt gemacht«, betonte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Die Digitalisierung berge die Chance für Fortschritt. Die EPA werde für mehr Patientensicherheit sorgen. Die Datenhoheit bleibe bei den Patienten, und überdies garantierten klare Regeln und Standards die Datensicherheit. Die EPA werde aber auch den Leistungserbringern Vorteile bringen: So profitierten Ärztinnen und Ärzte beispielsweise von effektiveren Prozessen. Darüber hinaus ermögliche ein besserer Zugang zu umfangreichen Gesundheitsdaten, innovative Therapiekonzepte auf den Markt zu bringen.

»Wir sorgen dafür, dass Deutschland bei der Digitalisierung endlich auf die Überholspur wechseln kann«, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias David Mieves und dankte Gesundheitsminister Lauterbach für das »mutige Gesetz«. Durch unnötige Doppelarbeit werde die Zeit der Ärztinnen und Ärzte oft verschwendet, damit müsse Schluss sein. »Wir brauchen ein Update. Das verursacht erstmal Aufwand, macht aber auch vieles besser«, stellte er klar.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens wies darauf hin, dass die verpflichtende Einführung des E-Rezepts schon im kommenden Jahr die Versorgung verbessere. Durch die »opt out«-Lösung komme die EPA endlich »zum Fliegen«. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten bleibe dennoch auch künftig in vollem Umfang gewahrt, denn jeder, der keine EPA haben wolle, könne widersprechen. Dafür könnten sich Patienten auch an die nächste Apotheke wenden. Für Baehrens liegen die Vorteile auf der Hand: In der EPA seien wichtige Daten verfügbar, das erleichtere die Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten. Patienten hätten zum ersten Mal den Überblick über ihre Daten. »Es wird für alle einfacher«, lautete ihr Fazit.

Kippels kritisiert Datenauswertung durch Kassen

»Beide Gesetze weisen in die richtige Richtung«, räumte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel ein, wies jedoch zugleich auf inhaltliche Schwächen hin. Beispielsweise müsse sichergestellt werden, dass das E-Rezept praxistauglich werde. »Hier bleiben Sie hinter den Möglichkeiten zurück«, bemängelte Rüddel. Sein Parteikollege Georg Kippels bescheinigte den Gesetzen ebenfalls viele Mängel. Er kritisierte beispielsweise, dass die Kassen mit dem GDNG künftig die Möglichkeit erhalten, Daten ihrer Versicherten auszuwerten und diese auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Es bestehe die Befürchtung, dass damit in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen und dieses gestört werde. Auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln würden Patienten zudem bereits in den Apotheken hingewiesen.

Der fraktionslose Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar warnte, dass das GDNG dem »offenen Profit großer Pharmakonzerne Tür und Tor« öffne. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bezeichnete das Digital-Gesetz als »Sargnagel der ambulanten Versorgung«. Die Digitalisierung werde niemals die menschliche Zuwendung ersetzen können. Den Patienten sei eine flächendeckende Versorgung durch Ärzte und Apotheken wichtiger als digitale Anwendungen, sagte Baum.

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