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E-Rezept ab 2024 Pflicht

Bundestag winkt Digital-Gesetze durch

Der Bundestag hat heute grünes Licht für das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz gegeben. Damit wird das E-Rezept ab Januar 2024 Pflicht, und Gesundheitsdaten sollen leichter nutzbar werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einem »Sprung nach vorn«, der zu einer besseren Medizin führen werde. Davon profitierten sowohl Leistungserbringer als auch Patientinnen und Patienten.
Anne Orth
14.12.2023  12:25 Uhr

Nach einer knapp 70-minütigen Debatte beschlossen die Bundestagsabgeordneten heute das »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) und das »Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG). Während die Mitglieder der Ampel-Koalition dafür stimmten, enthielten sich die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte die Gesetze, die zuvor noch an zahlreichen Stellen verändert wurden, bereits gestern gebilligt.

Mit dem Digital-Gesetz wird das E-Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprechen («Opt-out«-Regelung). Die EPA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Zudem sollen Apotheken Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten dürfen.

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Die Kassen sollen außerdem künftig das Recht erhalten, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Das soll auch die automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen. Die ABDA lehnt dies ab.

Lauterbach: »Wichtiger Sprung nach vorn«

Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bedeuten beide Gesetze für die Digitalisierung in Deutschland einen »Quantensprung«. Die Grundlagen seien bereits vor 20 Jahren gelegt worden. »Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein«, sage der Minister zu Beginn der Bundestagsdebatte. Beide Gesetze hätten einen konkreten Nutzen für die Patientinnen und Patienten.

Bisher sei die Behandlung häufig schlechter, als sie sein müsste, da die Daten verteilt seien. Durch die Bündelung der Daten in der EPA würden künftig unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, die Ärztinnen und Ärzte könnten zeitnah auf die Daten zugreifen. Dies werde zu einer besseren, effizienteren Medizin führen und sei für 80 Prozent der Versicherten »ein wichtiger Sprung nach vorn«. Auch die Telemedizin werde ausgedehnt, das E-Rezept beschleunigt. Durch das GDNG könnten Daten so aufbereitet werden, dass sie für die Forschung besser genutzt werden könnten. »Das ist ein Durchbruch«, betonte der Minister.

»Heute ist ein wichtiger Tag für das deutsche Gesundheitswesen«, kommentierte der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen. Als »gutes Gesetz für die Patienten und für Deutschland« bezeichnete er insbesondere das Digital-Gesetz, mit dem endlich ein jahrelanger Rückstand aufgeholt werde. Es seien unhaltbare Zustände, dass bisher beispielsweise Dokumente im Krankenhaus ausgedruckt und dann per Fax an Arztpraxen geschickt würden. Mit der EPA würden Daten endlich an einem Ort zusammengeführt. »Jetzt können die Patientinnen und Patienten sehen, was über sie gespeichert ist«, sagte Dahmen.

Ullmann: EPA sorgt für mehr Patientensicherheit

»Warten auf Godot ist vorbei. Mit den Digital-Gesetzen haben wir einen bedeutenden Schritt gemacht«, betonte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Die Digitalisierung berge die Chance für Fortschritt. Die EPA werde für mehr Patientensicherheit sorgen. Die Datenhoheit bleibe bei den Patienten, und überdies garantierten klare Regeln und Standards die Datensicherheit. Die EPA werde aber auch den Leistungserbringern Vorteile bringen: So profitierten Ärztinnen und Ärzte beispielsweise von effektiveren Prozessen. Darüber hinaus ermögliche ein besserer Zugang zu umfangreichen Gesundheitsdaten, innovative Therapiekonzepte auf den Markt zu bringen.

»Wir sorgen dafür, dass Deutschland bei der Digitalisierung endlich auf die Überholspur wechseln kann«, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias David Mieves und dankte Gesundheitsminister Lauterbach für das »mutige Gesetz«. Durch unnötige Doppelarbeit werde die Zeit der Ärztinnen und Ärzte oft verschwendet, damit müsse Schluss sein. »Wir brauchen ein Update. Das verursacht erstmal Aufwand, macht aber auch vieles besser«, stellte er klar.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens wies darauf hin, dass die verpflichtende Einführung des E-Rezepts schon im kommenden Jahr die Versorgung verbessere. Durch die »opt out«-Lösung komme die EPA endlich »zum Fliegen«. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten bleibe dennoch auch künftig in vollem Umfang gewahrt, denn jeder, der keine EPA haben wolle, könne widersprechen. Dafür könnten sich Patienten auch an die nächste Apotheke wenden. Für Baehrens liegen die Vorteile auf der Hand: In der EPA seien wichtige Daten verfügbar, das erleichtere die Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten. Patienten hätten zum ersten Mal den Überblick über ihre Daten. »Es wird für alle einfacher«, lautete ihr Fazit.

Kippels kritisiert Datenauswertung durch Kassen

»Beide Gesetze weisen in die richtige Richtung«, räumte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel ein, wies jedoch zugleich auf inhaltliche Schwächen hin. Beispielsweise müsse sichergestellt werden, dass das E-Rezept praxistauglich werde. »Hier bleiben Sie hinter den Möglichkeiten zurück«, bemängelte Rüddel. Sein Parteikollege Georg Kippels bescheinigte den Gesetzen ebenfalls viele Mängel. Er kritisierte beispielsweise, dass die Kassen mit dem GDNG künftig die Möglichkeit erhalten, Daten ihrer Versicherten auszuwerten und diese auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Es bestehe die Befürchtung, dass damit in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen und dieses gestört werde. Auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln würden Patienten zudem bereits in den Apotheken hingewiesen.

Der fraktionslose Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar warnte, dass das GDNG dem »offenen Profit großer Pharmakonzerne Tür und Tor« öffne. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bezeichnete das Digital-Gesetz als »Sargnagel der ambulanten Versorgung«. Die Digitalisierung werde niemals die menschliche Zuwendung ersetzen können. Den Patienten sei eine flächendeckende Versorgung durch Ärzte und Apotheken wichtiger als digitale Anwendungen, sagte Baum.

Apothekerschaft will Umsetzung aktiv begleiten

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßte in einer ersten Reaktion insbesondere die E-Rezept-Pflicht ab 2024 und kündigte an, dass die Apothekerschaft die Umsetzung der Digitalisierung weiterhin aktiv begleiten und gestalten werde. »Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent«, kommentierte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Er wies darauf hin, dass Apothekerinnen und Apotheker E-Rezepte schon längst einlösten. Auch die elektronische Patientenakte (EPA) könne ein wichtiger Bestandteil der Versorgung werden, dazu müsse sie aber funktionsfähig und patientenfreundlich ausgestaltet werden. »Es ist unabdingbar, dass auch die Apotheken zur Befüllung ebendieser EPA mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten«, forderte Hubmann.

Der DAV-Vorsitzende betonte, dass Apothekerinnen und Apotheker schon jetzt hochdigitalisiert arbeiteten und bereit seien für neuartige Versorgungsformen. Was die assistierte Telemedizin in Apotheken angehe, komme es allerdings darauf an, Einflüssen von kapitalgesteuerten Anbietern einen Riegel vorzuschieben. Kritisch sehe die Apothekerschaft auch, dass sich die Krankenkassen künftig in die E-Rezept-Einlösung einmischen dürften. »Es muss vermieden werden, dass die Krankenkassen aus eigenen Interessen die Verordnungsdaten der Patientinnen und Patienten sammeln und diese dann strategisch nutzen«, forderte Hubmann.

 

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