Bundestag winkt Digital-Gesetze durch |
»Warten auf Godot ist vorbei. Mit den Digital-Gesetzen haben wir einen bedeutenden Schritt gemacht«, betonte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Die Digitalisierung berge die Chance für Fortschritt. Die EPA werde für mehr Patientensicherheit sorgen. Die Datenhoheit bleibe bei den Patienten, und überdies garantierten klare Regeln und Standards die Datensicherheit. Die EPA werde aber auch den Leistungserbringern Vorteile bringen: So profitierten Ärztinnen und Ärzte beispielsweise von effektiveren Prozessen. Darüber hinaus ermögliche ein besserer Zugang zu umfangreichen Gesundheitsdaten, innovative Therapiekonzepte auf den Markt zu bringen.
»Wir sorgen dafür, dass Deutschland bei der Digitalisierung endlich auf die Überholspur wechseln kann«, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias David Mieves und dankte Gesundheitsminister Lauterbach für das »mutige Gesetz«. Durch unnötige Doppelarbeit werde die Zeit der Ärztinnen und Ärzte oft verschwendet, damit müsse Schluss sein. »Wir brauchen ein Update. Das verursacht erstmal Aufwand, macht aber auch vieles besser«, stellte er klar.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens wies darauf hin, dass die verpflichtende Einführung des E-Rezepts schon im kommenden Jahr die Versorgung verbessere. Durch die »opt out«-Lösung komme die EPA endlich »zum Fliegen«. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten bleibe dennoch auch künftig in vollem Umfang gewahrt, denn jeder, der keine EPA haben wolle, könne widersprechen. Dafür könnten sich Patienten auch an die nächste Apotheke wenden. Für Baehrens liegen die Vorteile auf der Hand: In der EPA seien wichtige Daten verfügbar, das erleichtere die Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten. Patienten hätten zum ersten Mal den Überblick über ihre Daten. »Es wird für alle einfacher«, lautete ihr Fazit.
»Beide Gesetze weisen in die richtige Richtung«, räumte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel ein, wies jedoch zugleich auf inhaltliche Schwächen hin. Beispielsweise müsse sichergestellt werden, dass das E-Rezept praxistauglich werde. »Hier bleiben Sie hinter den Möglichkeiten zurück«, bemängelte Rüddel. Sein Parteikollege Georg Kippels bescheinigte den Gesetzen ebenfalls viele Mängel. Er kritisierte beispielsweise, dass die Kassen mit dem GDNG künftig die Möglichkeit erhalten, Daten ihrer Versicherten auszuwerten und diese auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Es bestehe die Befürchtung, dass damit in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen und dieses gestört werde. Auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln würden Patienten zudem bereits in den Apotheken hingewiesen.
Der fraktionslose Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar warnte, dass das GDNG dem »offenen Profit großer Pharmakonzerne Tür und Tor« öffne. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bezeichnete das Digital-Gesetz als »Sargnagel der ambulanten Versorgung«. Die Digitalisierung werde niemals die menschliche Zuwendung ersetzen können. Den Patienten sei eine flächendeckende Versorgung durch Ärzte und Apotheken wichtiger als digitale Anwendungen, sagte Baum.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.