Pharmazeutische Zeitung online
E-Rezept ab 2024 Pflicht

Bundestag winkt Digital-Gesetze durch

Der Bundestag hat heute grünes Licht für das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz gegeben. Damit wird das E-Rezept ab Januar 2024 Pflicht, und Gesundheitsdaten sollen leichter nutzbar werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einem »Sprung nach vorn«, der zu einer besseren Medizin führen werde. Davon profitierten sowohl Leistungserbringer als auch Patientinnen und Patienten.
Anne Orth
14.12.2023  12:25 Uhr

Nach einer knapp 70-minütigen Debatte beschlossen die Bundestagsabgeordneten heute das »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) und das »Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG). Während die Mitglieder der Ampel-Koalition dafür stimmten, enthielten sich die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte die Gesetze, die zuvor noch an zahlreichen Stellen verändert wurden, bereits gestern gebilligt.

Mit dem Digital-Gesetz wird das E-Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprechen («Opt-out«-Regelung). Die EPA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Zudem sollen Apotheken Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten dürfen.

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Die Kassen sollen außerdem künftig das Recht erhalten, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Das soll auch die automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen. Die ABDA lehnt dies ab.

Lauterbach: »Wichtiger Sprung nach vorn«

Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bedeuten beide Gesetze für die Digitalisierung in Deutschland einen »Quantensprung«. Die Grundlagen seien bereits vor 20 Jahren gelegt worden. »Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein«, sage der Minister zu Beginn der Bundestagsdebatte. Beide Gesetze hätten einen konkreten Nutzen für die Patientinnen und Patienten.

Bisher sei die Behandlung häufig schlechter, als sie sein müsste, da die Daten verteilt seien. Durch die Bündelung der Daten in der EPA würden künftig unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, die Ärztinnen und Ärzte könnten zeitnah auf die Daten zugreifen. Dies werde zu einer besseren, effizienteren Medizin führen und sei für 80 Prozent der Versicherten »ein wichtiger Sprung nach vorn«. Auch die Telemedizin werde ausgedehnt, das E-Rezept beschleunigt. Durch das GDNG könnten Daten so aufbereitet werden, dass sie für die Forschung besser genutzt werden könnten. »Das ist ein Durchbruch«, betonte der Minister.

»Heute ist ein wichtiger Tag für das deutsche Gesundheitswesen«, kommentierte der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen. Als »gutes Gesetz für die Patienten und für Deutschland« bezeichnete er insbesondere das Digital-Gesetz, mit dem endlich ein jahrelanger Rückstand aufgeholt werde. Es seien unhaltbare Zustände, dass bisher beispielsweise Dokumente im Krankenhaus ausgedruckt und dann per Fax an Arztpraxen geschickt würden. Mit der EPA würden Daten endlich an einem Ort zusammengeführt. »Jetzt können die Patientinnen und Patienten sehen, was über sie gespeichert ist«, sagte Dahmen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa