Bundestag winkt Digital-Gesetze durch |
Ab 1. Januar 2024 werden E-Rezepte Pflicht. Das sieht das Digital-Gesetz vor, dem der Bundestag heute zugestimmt hat. / Foto: ABDA
Nach einer knapp 70-minütigen Debatte beschlossen die Bundestagsabgeordneten heute das »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) und das »Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG). Während die Mitglieder der Ampel-Koalition dafür stimmten, enthielten sich die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte die Gesetze, die zuvor noch an zahlreichen Stellen verändert wurden, bereits gestern gebilligt.
Mit dem Digital-Gesetz wird das E-Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprechen («Opt-out«-Regelung). Die EPA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Zudem sollen Apotheken Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten dürfen.
Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Die Kassen sollen außerdem künftig das Recht erhalten, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Das soll auch die automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen. Die ABDA lehnt dies ab.
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bedeuten beide Gesetze für die Digitalisierung in Deutschland einen »Quantensprung«. Die Grundlagen seien bereits vor 20 Jahren gelegt worden. »Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein«, sage der Minister zu Beginn der Bundestagsdebatte. Beide Gesetze hätten einen konkreten Nutzen für die Patientinnen und Patienten.
Bisher sei die Behandlung häufig schlechter, als sie sein müsste, da die Daten verteilt seien. Durch die Bündelung der Daten in der EPA würden künftig unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, die Ärztinnen und Ärzte könnten zeitnah auf die Daten zugreifen. Dies werde zu einer besseren, effizienteren Medizin führen und sei für 80 Prozent der Versicherten »ein wichtiger Sprung nach vorn«. Auch die Telemedizin werde ausgedehnt, das E-Rezept beschleunigt. Durch das GDNG könnten Daten so aufbereitet werden, dass sie für die Forschung besser genutzt werden könnten. »Das ist ein Durchbruch«, betonte der Minister.
»Heute ist ein wichtiger Tag für das deutsche Gesundheitswesen«, kommentierte der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen. Als »gutes Gesetz für die Patienten und für Deutschland« bezeichnete er insbesondere das Digital-Gesetz, mit dem endlich ein jahrelanger Rückstand aufgeholt werde. Es seien unhaltbare Zustände, dass bisher beispielsweise Dokumente im Krankenhaus ausgedruckt und dann per Fax an Arztpraxen geschickt würden. Mit der EPA würden Daten endlich an einem Ort zusammengeführt. »Jetzt können die Patientinnen und Patienten sehen, was über sie gespeichert ist«, sagte Dahmen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.