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Gesetzgebung

Bundestag will heute Masern-Impfpflicht beschließen

Nach langen Diskussionen will der Bundestag heute eine Masern-Impfpflicht besiegeln - das soll gefährliche Infektionen rigoroser eindämmen. Der Minister verteidigt den erhöhten staatlichen Druck gegen Bedenken.
dpa
14.11.2019  10:56 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die geplante Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen gerechtfertigt. »Das ist ein Kinderschutzgesetz«, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur vor der Verabschiedung der Neuregelungen heute Vormittag im Bundestag. Zu seiner Vorstellung des Freiheitsbegriffs gehöre nicht nur die eigene Unversehrtheit. Sondern auch, dass jemand nicht andere in einer Gemeinschaftseinrichtung unnötig gefährde. Deswegen seien die geplanten Vorgaben »gut ausbalanciert«. Spahn betonte: »Masern sind keine Kinderkrankheit.« Sie könnten einen tödlichen Verlauf nehmen.

Nach den Plänen der großen Koalition sollen Eltern ab März 2020 vor Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen müssen, dass diese geimpft sind. Die Pflicht soll auch für Personal in Kitas und Schulen sowie unter anderem für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommen. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen. Gegen einen solchen staatlichen Eingriff hatte unter anderem der Deutsche Ethikrat Bedenken angemeldet. Ärzte unterstützen dagegen den vorgesehenen höheren Druck für Impfungen.

In Deutschland wurden in diesem Jahr nach Angaben des Robert Koch-Instituts bisher rund 500 Masern-Fälle gemeldet. Spahn hob hervor, Impfungen seien eine der größten Errungenschaften der Menschheit. »Wir finanzieren weltweit mit deutschen Steuergeldern Impfprogramme, weil wir Krankheiten ausrotten wollen.« Dies sei bei Pocken gelungen. Bei der Kinderlähmung sei man auf dem Weg, Ziel sei es auch bei Masern. »Das kann nur gelingen, wenn möglichst alle sich und ihre Kinder impfen lassen.« Es gehe darum, viele zu überzeugen und auch zu erinnern - das gehöre ebenfalls dazu. Nun würden vor allem Masern in den Blick genommen, auch weil sie durch Tröpfcheninfektion sehr leicht übertragbar seien - deutlich mehr als Grippe oder andere Erkrankungen, erläuterte Spahn. Er setze aber schon darauf, »dass durch den Besuch beim Arzt, durch das Gespräch übers Impfen gleichzeitig die Bereitschaft wächst, sich auch gegen andere Erkrankungen impfen zu lassen«.

Gesetz beinhaltet weitere Neuregelungen

Mittlerweile gebe es etwa auch einen Impfstoff gegen Gebärmutterhalskrebs. »Wenn wir es schaffen, alle jungen Frauen und Mädchen zu impfen, dann könnten wir diesen Krebs ausrotten.« Kinderärzte werben für eine weitergehende Impfpflicht auch für andere ansteckende Krankheiten wie Keuchhusten. Das Gesetz sieht neben der Masern-Impflicht weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine »vertrauliche Spurensicherung« mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot solle Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.

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