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Infektionsschutzgesetz

Bundestag stimmt für Apotheken-Beteiligung bei Impfnachweisen

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend mit deutlicher Mehrheit für die Mithilfe der Apotheken bei den digitalen Impfnachweisen gestimmt. Nach langer Diskussion steht fest: Bald kommt auf die Pharmazeuten eine neue Aufgabe zu, die aber auch vergütet werden soll. Und: Klappaufsteller vor Apotheken, die auf Corona-Tests hinweisen, sind nun explizit erlaubt.
Charlotte Kurz
21.05.2021  10:10 Uhr

Ausnahme vom Heilmittelwerbegesetz beschlossen

Zudem soll eine Gesetzespassage in die »Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung« eingefügt werden. Diese regelt eine Ausnahme des Heilmittelwerbegesetzes und erlaubt beispielsweise Apotheken, dass sich Werbung auf die Durchführung von Coronavirus-Tests beziehen darf. Eigentlich ist Werbung für die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz nicht erlaubt. Dazu gehört auch das Coronavirus. Mit dieser Regelung soll aber Rechtssicherheit geschaffen werden, dass das BMG mittels einer temporärer Rechtsverordnung Ausnahmen schaffen kann. Damit verstoßen Apotheker, die Schilder, beziehungsweise Klappaufsteller, anbringen, die auf die Möglichkeit von Corona-Testungen hinweisen, nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes regelt der Bundestag nun auch, dass in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRG) eine Reserve an Schutzmasken angelegt wird, die für den Fall einer Pandemie vorgehalten werden soll. Damit soll nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch vulnerable Gruppen in einem Pandemie-Fall besser geschützt sein. Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergangenes Jahr mithilfe sehr teuren Anschaffungsmaßnahmen Schutzmasken teils mangelnder Qualität eingekauft hatte, weil die Nachfrage nach Schutzmasken zu dieser Zeit weltweit sehr hoch war.

BMG darf länger über Tests & Impfungen bestimmen

Und: Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen werden aufgrund der Gesetzesänderung rückwirkend zum 1. Januar 2021 stärker entlastet. Damit will der Bund insbesondere die Kosten für die Covid-19-Impfungen sowie die Testungen im Rahmen der Testverordnung komplett übernehmen. Diese Unterstützung gilt bis zum 31. Dezember 2021.

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