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Tierarzneimittelgesetz

Bundestag besiegelt Versandverbot mit möglichen Ausnahmen 

2022 tritt für Tierarzneimittel in Deutschland ein Rx-Versandhandelsverbot in Kraft, dem hat nun auch der Bundestag zugestimmt. Ausnahmen von der Regel sind allerdings grundsätzlich möglich. Für Rezepturen gelten künftig zudem strengere Vorgaben als bislang.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 29.06.2021  15:00 Uhr

Ganz oder gar nicht – diesem Motto war die Bundesregierung bislang strikt beim Thema Tierarzneimittel gefolgt. So wird im kommenden Jahr ein Rx-Versandhandelsverbot für Veterinärpräparate kommen, so wie es die EU bereits 2019 mit der Tierarzneimittelverordnung für alle Mitgliedstaaten vorgegeben hat. Zwar lässt Brüssel den Ländern durchaus Spielräume bei der Ausgestaltung des Verbots. Die aber waren für Berlin lange keine Option.

Das hat sich nun geändert: Vergangene Woche hat der Bundestag einem neuen Tierarzneimittel-Gesetz zugestimmt, das eine Hintertür offenlässt. Demnach gibt es rezeptpflichtige Tierarzneimittel in Zukunft zwar grundsätzlich wie geplant nur noch über den Tierarzt oder in der Apotheke vor Ort. Exoten wie seltene Zierfische oder Reptilien könnten aus dieser Regelung allerdings herausfallen. So sollen die Bundesministerien für Landwirtschaft und Gesundheit unter Zustimmung der Bundesländer bei Bedarf festlegen können, unter welchen Voraussetzungen der Versandhandel für die Behandlung dieser Tiere erlaubt ist. Die Regierungsfraktionen selbst hatten diese Änderung auf den letzten Metern in das neue Gesetz geschrieben. Zuvor hatten Tierärzte Alarm geschlagen und die Bundesländer auf ihre Seite gebracht. Auch sie sehen die Versorgung der seltenen Tiere in Gefahr, wenn der Versandhandel vollkommen ausgeschlossen ist.

Strenge Regeln für Rezepturen

Kein Gehör verschaffen konnten sich hingegen die Apotheker mit einem für sie wichtigen Anliegen. So müssen die Behörden mit dem neuen Gesetz stets informiert werden, wenn ein Tierarzneimittel auf den Markt kommt, das nicht der Zulassungspflicht unterliegt, was im Grunde auf alle Rezepturen zutrifft. Bereits im April hatte die ABDA darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift die Herstellung von Rezepturarzneimitten in der Apotheke erschwert. Zwar gibt es ähnliche Regeln auch für Humanarzneimittel. Dort greift die Anzeigepflicht allerdings immer nur dann, wenn es um die Nutzung einer sogenannten Standardzulassung geht. Für Tierarzneimittel werden nun künftig strengere Vorgaben gelten.

Neu ist dafür eine Pflicht für Tierärzte, die Behörden über den Einsatz von Antibiotika in der Behandlung von Hunden und Katzen zu informieren. So müssen sie erstmals im Jahr 2026 bis Ende Januar erklären, welche Arzneimittel mit antibakterieller Wirkung im Vorjahr zum Einsatz gekommen sind. In Kraft treten wird das Gesetz in weiten Teilen am 28. Januar 2022. An diesem Tag wird auch die EU-Tierarzneimittelverordnung für alle Mitgliedstaaten bindend. 

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