Bundestag beschließt umstrittene Krankenhausreform |
• Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen sollen künftig ohne vorherige Überweisung, auch in Kinderkliniken und pädiatrischen Abteilungen ambulant versorgt werden können. Für die stationäre Behandlung von Kindern sollen Krankenhäuser künftig die volle Fallpauschale erhalten, auch wenn die junge Patientin oder der junge Patient kürzer im Krankenhaus bleibe, als eingangs diagnostiziert, so das BMG. Die jährlichen Zuschläge von 300 Millionen Euro für pädiatrische Einrichtungen sollen verstetigt werden.
• Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung sollen zusätzliche Mittel gewährt werden.
• Leistungen der Krankenhausbehandlung sollen in zunächst 65 Leistungsgruppen (LG) eingeteilt werden, für die jeweils Qualitätskriterien als Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden sollen.
• Die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder für die Krankenhausplanung soll laut BMG unberührt bleiben. Sie sollen entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen anbieten soll.
• Die Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen ist nach Angaben des Ministeriums die Erfüllung von bundeseinheitlichen Qualitätskriterien. Die Erfüllung dieser Kriterien sei unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig.
• Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung seien Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Räumen sogar unbefristet gelten können.
• Die schnelle Erreichbarkeit von Kliniken soll gesichert bleiben. Die Ausnahmen von der Erfüllung der Qualitätskriterien können Krankenhäusern gewährt werden, wenn ein Krankenhaus nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Entfernung zu erreichen ist.
• Ein Transformationsfonds soll die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen zu fördern. Über 10 Jahre sollen dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
• Um die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte zu steigern und die Behandlungsqualität zu fördern, soll eine ärztliche Personalbemessung eingeführt werden. Hierzu soll in Abstimmung mit Bundesärztekammer und dem BMG zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Um die Notwendigkeit eines Personalbemessungsinstruments für weitere Berufsgruppen (etwa Hebammen oder Physiotherapeuten) zu prüfen, soll eine Kommission eingesetzt werden.
• Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, sollen Maßnahmen zur Entbürokratisierung erfolgen. So sollen Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht werden. Die Prüfintervalle für Strukturprüfungen sollen auf drei Jahre verlängert werden.