Bundestag beschließt umstrittene Krankenhausreform |
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), erklärte: »Wir als Ersatzkassen hätten uns deutlich verbindlichere Regeln für eine moderne Krankenhausstruktur gewünscht.« Zwar sei mit der Einführung der Leistungsgruppen zumindest der Einstieg in die dringend notwendige »Planung nach Qualität« vollzogen worden. Krankenhäuser sollen demnach nur noch Leistungen anbieten können, wenn sie die notwendigen Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. »Dies ist ein erster Schritt, um die für die Patientinnen und Patienten nachteiligen Gelegenheitsoperationen abzubauen«, so Elsner.
Leider gebe es zu viele Ausnahmen und es werde entscheidend auf die Umsetzung und den Willen der Länder ankommen, eine echte Modernisierung der Versorgungsstrukturen im Sinne der Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen. Nicht durchdacht sind ferner die Regelungen zu den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die laut Elsner auch in den überversorgten Ballungsgebieten mit erheblichen Beitragsmitteln etabliert werden sollten.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) befürchtet durch die Reform zusätzliche Kosten für die Versicherten und die Gefahr von Versorgungslücken. »Sollte die neue Vorhaltevergütung wie geplant eingeführt werden, drohen damit gesundheitliche Nachteile für die Versicherten«, warnte der PKV-Vorsitzende Thomas Brahm.
Es würden neue Versorgungsmängel drohen, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen. Überdies verursache die Vorhaltevergütung viel mehr Bürokratie. »Wir bedauern es sehr, dass trotz der zahlreichen und konstruktiven Kritik aus Fachkreisen die Krankenhausreform weitgehend unverändert durch den Bundestag verabschiedet wurde,« so Brahm.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken kritisiert, dass die Sicherung der Versorgung mit diesem Gesetzentwurf gefährdet sei. Die »wesentlichen, fachlich begründeten« Forderungen der Länder seien nicht berücksichtigt worden. »Dazu gehören eine auskömmliche Übergangsfinanzierung bis die Reform greift, Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau, die Wahrung der Planungshoheit der Länder, eine Finanzierung, die auch die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche verlässlich sichert sowie eine rechtzeitig vorgelegte Auswirkungsanalyse, die der Bundesminister mehrfach zugesagt, aber nicht geliefert hat«, sagte sie.
In Kraft treten soll die Reform zum 1. Januar 2025. Bis Ende 2026 können die Länder ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen. 2027 bis 2028 soll das Finanzsystem langsam schrittweise umgestellt werden. Es ist geplant, dass dieser Prozess 2029 abgeschlossen ist.