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Sektorenübergreifende Versorgung

Bundestag beschließt umstrittene Krankenhausreform

Nach kontroversen Diskussionen hat der Bundestag heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Es geht um nicht weniger als die Zukunft der deutschen Kliniken.
AutorKontaktMelanie Höhn
AutorKontaktdpa
Datum 17.10.2024  15:06 Uhr
Bundestag beschließt umstrittene Krankenhausreform

Es ist eine der größten Reformen im Kliniksektor seit 20 Jahren: Der Bundestag hat soeben in zweiter und dritter Lesung das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) mit 374 Ja-Stimmen beschlossen. Nein-Stimmen gab es 285, eine Enthaltung.

Mit dem Gesetz wird laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend verändert. Das Gesetz soll die Finanzierung der Kliniken auf eine neue Grundlage stellen und zu einer stärkeren Spezialisierung führen. Vorgesehen ist, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln.

Vorhaltevergütung für Krankenhäuser

Durch eine so genannte Vorhaltevergütung sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser, deren Leistungen vorher fast ausschließlich mit Fallpauschalen vergütet wurden, künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Leistungen sollen künftig nur in solchen Krankenhäusern erbracht werden, die über das dafür notwendige Personal, eine adäquate apparative Ausstattung sowie erforderliche Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung verfügen. 

Dabei sollen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eine zentrale Rolle spielen. In Gebieten, in denen Facharztsitze unbesetzt sind, sollen künftig »Level 1i-Krankenhäuser« und Sicherstellungskrankenhäuser fachärztliche Leistungen anbieten können. Statt zum niedergelassenen Facharzt können Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen können dort, wo Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Die Klinik wird dafür innerhalb des KV-Systems wie eine Praxis bezahlt.

»Abbau nur bei Überversorgung«

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung im Bundestag noch einmal für Zustimmung. »Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt«, sagte der SPD-Politiker. Der Krankenhaussektor im Land sei in einer Krise. Die Versorgung sei sehr teuer. Es geben »ein Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung sowie »ein paar Hundert« Krankenhäuser zu viel.

Lauterbach betonte, dass Abbau nur dort stattfinden solle, wo es eine Überversorgung gebe. Kleinere Häuser auf dem Land bekämen Zuschläge, damit sie überleben könnten. Lauterbach zufolge hat die Reform viele Unterstützer, etwa bei Fachgesellschaften wie der deutschen Krebsgesellschaft. »Mit dieser großen Reform steigern wir, nach fast drei Jahren Vorbereitung, die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern und sorgen für den Erhalt eines flächendeckenden Netzes guter Kliniken«, erklärte Lauterbach.

»Es ist ein Blindflug ohne Auswirkungsanalyse«, sagte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Auch CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge kritisierte das Ampel-Vorhaben. So fehle eine Finanzierung für die Übergangsphase, bis die Reform wirke.

»Wenn Ihnen die Versorgung im ländlichen Raum wichtig wäre, dann hätten Sie schon längst mit uns gemeinsam diese Brückenfinanzierung hier im Bundestag auf den Weg gebracht«, sagte er Richtung Lauterbach. Die Häuser schrieben rote Zahlen und seien »Oberkante Unterlippe«. Außerdem fehle bisher eine Analyse, wie sich die Reform auswirken werde. 

Dass auf dem Land ein großes Krankenhaussterben einsetzen werde, sei »Schwachsinn«, entgegnete die FDP-Gesundheitspolitikerin Christina Aschenberg-Dugnus. »Das wollen wir ja gerade verhindern mit dem Gesetz.«

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