Bundestag beschließt Medizinforschungsgesetz |
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelte, dass in die Verordnungssoftware künftig Informationen und Hinweise aufgenommen werden sollen, anhand deren die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels mit einem vertraulichen Erstattungsbetrag einschätzen sollen. »Ein solches Vorhaben ist realitätsfern, belastet einseitig die Praxen mit einem höheren Regressrisiko und zusätzlichem bürokratischen Aufwand«, kritisierte KBV-Chef Andreas Gassen. Die Verantwortung für die Vereinbarung von nutzenorientierten und damit wirtschaftlichen Erstattungspreisen liege ausschließlich bei den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen, nicht bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten.