Bundestag beschließt Medizinforschungsgesetz |
Der Herstellerverband Pharma Deutschland begrüßte das Gesetz. »Das Medizinforschungsgesetz ist ein Schritt zur Förderung von Innovationen in Deutschland, es verbessert die Standortbedingungen für Pharmaforschung made in Germany«, sagte Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. Das Gesetz verknüpfe den Preis eines neuen Medikaments wieder direkt mit seinem Nutzen, wenn ein Teil der Forschung hierzulande durchgeführt werde. Kritisch sieht der Verband allerdings, dass die Regelung zu vertraulichen Erstattungspreisen zeitlich begrenzt wurde. Das könne Innovationen hemmen, da die Unternehmen langfristige Planungssicherheit bräuchten. »Der Erfolg der nationalen Pharmastrategie wird davon abhängen, die Standortbedingungen für die Pharmaindustrie nicht nur für Monate, sondern auf Jahre zu verbessern«, betonte Brakmann.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) sieht das Gesetz insgesamt als deutliche Verbesserung für die Arzneimittelforschung in Deutschland. Die Voraussetzung zur Ausnahme von den Leitplanken – mindestens fünf Prozent Probanden aus Deutschland – sei nachvollziehbar, allerdings wegen des notwendigen Vorlaufs zu ambitioniert.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) misst der Option der vertraulichen Erstattungspreise keinen besonderen Stellenwert bei. Sie seien für Pharmaunternehmen nur in Ausnahmefällen relevant, da sie zusätzliche Kosten verursachten. Daher kämen sie nur in besonderen Therapiesituationen infrage. »Die im Gesetzgebungsverfahren hinzugefügten Maßnahmen machen diese Option noch unattraktiver«, klagte BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen.
Hingegen befürchtet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) infolge des Gesetzes steigende Arzneimittelausgaben der GKV. Damit steige erneut der Druck auf die Krankenkassen, ihre Beiträge anzuheben. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, bezeichnete es als »herbe Enttäuschung«, dass der Bundestag »entgegen aller fachlichen Argumente« die vertraulichen Erstattungspreise beschlossen habe. »Die Verknüpfung des Rechts auf Geheimpreise mit einer Forschungstätigkeit, wie mit den aktuellen Änderungsanträgen beschlossen, betont einmal mehr, dass hier zulasten der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung Forschungsförderung betrieben werden soll.«
Zudem kritisierte Stoff-Ahnis, dass die erst 2022 eingeführten »AMNOG-Leitplanken« wieder gestrichen wurden. Diese hätten vor überhöhten Preisen für patentgeschützte Medikamente geschützt, die keinen oder nur einen geringen oder nicht quantifizierbaren Zusatznutzen hätten.
Dagegen forderte der Bundestagsabgeordnete Georg Kippels im Namen der Unionsfraktion, die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten sogenannten Leitplanken abzuschaffen. »Nur wenn Investitionen auch refinanziert werden können, werden Investitionen in den Pharma-Standort Deutschland ermutigt.« Erstattungsbeträge müssten jedoch transparent bleiben, so Kippels.
Der BKK-Dachverband monierte, dass die Regelung zu vertraulichen Erstattungspreisen im Vorfeld nicht gestrichen wurde. Nun müssten die Krankenkassen »bei hohen Schaufensterpreisen in Vorleistung« gehen und »sich das Geld mühsam von den Herstellern zurückholen«. Allerdings bewertete der Vorstandsvorsitzende Franz Knieps die Nachbesserungen am Gesetz im Vorfeld als »wichtigen Teilerfolg«. »Dass die Arzneimittelhersteller noch immer die Geheimhaltungskarte ziehen können, ist vor allem eine Frage der Gesichtswahrung für die Bundesregierung. Letztlich sind die Hürden für die Vertraulichkeit nun so hoch, dass sie in der Praxis wohl keine große Rolle spielen wird«, sagte Knieps.