Bundestag beschließt Lieferengpass-Gesetz |
Ev Tebroke |
23.06.2023 18:00 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute sein viel diskutiertes Lieferengpass-Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen durch den Bundestag gebracht (Archivbild). / Foto: picture alliance/dpa
Lange wurde diskutiert, wie der Situation der Lieferengpässe bei Medikamenten hierzulande gesetzlich beizukommen ist. Mit dem sogenannten Lieferengpass-Gesetz, offiziell Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungs-Verbesserungsgesetz (ALBVVG), sollen nun einige Verbesserungen kommen, die die Lage entschärfen. Am heutigen Freitagnachmittag wurde das Gesetz nun final im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Opposition votierte geschlossen dagegen.
Ein Hauptpunkt ist, dass generische Kinderarzneimittel künftig von den Rabattverträgen ausgeschlossen sind. Bei den Ausschreibungen der Rabattverträge müssen die Krankenkassen zudem stets auch einen Hersteller in der EU berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Pharmahersteller und Großhandel sich bei versorgungskritischen Wirkstoffen in Zukunft ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren.
Für die Apotheken, die tagtäglich in den Offizinen dafür sorgen müssen, dass die Patienten trotz Lieferengpass eines Medikaments äquivalent versorgt werden, bringt das Gesetz die lang ersehnte Verstetigung der Austauschfreiheiten. Auch gibt es eine Engpass-Vergütung von 50 Cent pro Arzneimittelaustausch.
Einige für Apotheken wichtige Verbesserungen sind erst auf den letzten Metern per Änderungsantrag der Ampel-Koalition ins Gesetz gelangt. Aber nun sind auch das Nullretax-Verbot bei Formfehlern und die Abschaffung der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel beschlossene Sache.
Die Union wertet das Gesetz allerdings als Enttäuschung. Es sei ein Placebo, biete keine wirkliche Lösung für die Engpass-Problematik, so etwa Georg Kippels (CDU) – auch mit Blick auf die Regelungen für Apotheken. So kritisierte er etwa, dass die für Apotheken ärgerliche Nullretaxation nicht komplett angeschafft wurde. »Es verbleiben noch eine Reihe von Fallstellungen, wo weiterhin Nullretax möglich ist, dabei wäre eine grundsätzliche Regelung vonnöten gewesen«, so der Gesundheitspolitiker der Union. Auch stärke das Gesetz nicht die Produktionskapazitäten für Generika in Europa.
Grünen-Politikerin Paula Piechotta konterte, das ALBVVG regele hinsichtlich der Lieferengpässe das, was national regelbar sei. Eine weitreichende Lösung sei nur auf EU-Ebene zu erreichen. Deshalb müsse schnell das EU-Pharmapaket auf den Weg kommen.
Die AfD will die Regierung daran messen, ob es mit dem Gesetz tatsächlich gelingt, die Engpässe zu reduzieren. Und mit Blick auf die von den Apotheken seit Langem eingeforderte, aber auch mit dem ALBVVG nicht erfolgte wirtschaftliche Stärkung, sagte AfD-Politiker Jörg Schneider: »Wir werden Sie daran messen, ob es Ihnen gelingt, das Apothekensterben aufzuhalten.«