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ALBVVG

Bundestag beschließt Lieferengpass-Gesetz

Das ALBVVG ist besiegelt. Eingrenzung der Nullretax, Wegfall der Präqualifizierung, leichterer Austausch von Rabattarzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit: Für die Apotheken gibt es mit dem Engpass-Gesetz einige Verbesserungen. Das Gesetz wurde am Freitag vom Parlament beschlossen. Inkrafttreten könnte es im August.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 23.06.2023  18:00 Uhr

Lange wurde diskutiert, wie der Situation der Lieferengpässe bei Medikamenten hierzulande gesetzlich beizukommen ist. Mit dem sogenannten Lieferengpass-Gesetz, offiziell Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungs-Verbesserungsgesetz (ALBVVG), sollen nun einige Verbesserungen kommen, die die Lage entschärfen. Am heutigen Freitagnachmittag wurde das Gesetz nun final im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Opposition votierte geschlossen dagegen.

Ein Hauptpunkt ist, dass generische Kinderarzneimittel künftig von den Rabattverträgen ausgeschlossen sind. Bei den Ausschreibungen der Rabattverträge müssen die Krankenkassen zudem stets auch einen Hersteller in der EU berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Pharmahersteller und Großhandel sich bei versorgungskritischen Wirkstoffen in Zukunft ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren. 

Für die Apotheken, die tagtäglich in den Offizinen dafür sorgen müssen, dass die Patienten trotz Lieferengpass eines Medikaments äquivalent versorgt werden, bringt das Gesetz die lang ersehnte Verstetigung der Austauschfreiheiten. Auch gibt es eine Engpass-Vergütung von 50 Cent pro Arzneimittelaustausch.

Einige für Apotheken wichtige Verbesserungen sind erst auf den letzten Metern per Änderungsantrag der Ampel-Koalition ins Gesetz gelangt. Aber nun sind auch das Nullretax-Verbot bei Formfehlern und die Abschaffung der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel beschlossene Sache.

Nullretax nicht komplett vom Tisch

Die Union wertet das Gesetz allerdings als Enttäuschung. Es sei ein Placebo, biete keine wirkliche Lösung für die Engpass-Problematik, so etwa Georg Kippels (CDU) – auch mit Blick auf die Regelungen für Apotheken. So kritisierte er etwa, dass die für Apotheken ärgerliche Nullretaxation nicht komplett angeschafft wurde. »Es verbleiben noch eine Reihe von Fallstellungen, wo weiterhin Nullretax möglich ist, dabei wäre eine grundsätzliche Regelung vonnöten gewesen«, so der Gesundheitspolitiker der Union. Auch stärke das Gesetz nicht die Produktionskapazitäten für Generika in Europa.

Grünen-Politikerin Paula Piechotta konterte, das ALBVVG regele hinsichtlich der Lieferengpässe das, was national regelbar sei. Eine weitreichende Lösung sei nur auf EU-Ebene zu erreichen. Deshalb müsse schnell das EU-Pharmapaket auf den Weg kommen.

Die AfD will die Regierung daran messen, ob es mit dem Gesetz tatsächlich gelingt, die Engpässe zu reduzieren. Und mit Blick auf die von den Apotheken seit Langem eingeforderte, aber auch mit dem ALBVVG nicht erfolgte wirtschaftliche Stärkung, sagte AfD-Politiker Jörg Schneider: »Wir werden Sie daran messen, ob es Ihnen gelingt, das Apothekensterben aufzuhalten.«

FDP: Das neue Gesetz ist ein Kompromiss

Die FDP lobt das Gesetz als guten Kompromiss. »Das Engpass-Thema ist so kurzfristig nicht zu lösen. Wir werden weitere Schritte machen müssen«, so Lars Lindemann (FDP). Mit Blick auf die Apotheken betonte er, man habe erfolgreich darauf gepocht, die Apotheken von den Bevorratungspflichten auszunehmen.

Und ja, die Apotheken bekämen nun nur bedingt mehr Geld, aber mit den Austauschregeln, dem Nullretax-Verbot und dem Bürokratieabbau habe man Einiges für sie getan. Wie im Entwurf vorgesehen, erhalten die Apotheken für ihre Engpassmanagement 50 Cent pro Austausch. Die ABDA hatte 21 Euro für den Aufwand berechnet und eingefordert.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigt sich denn auch zwar erfreut über die mit dem Gesetz erfolgten Verbesserungen, kritisiert zugleich aber »sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag dafür, den knapp 18.000 Apothekenteams weder eine angemessene Wertschätzung noch eine auskömmliche Honorierung zuzugestehen und somit keine Zukunftsperspektive für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zu bieten«, heißt es in einem ersten Statement zum Gesetzbeschluss.

Die Apothekerschaft werde sich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der eigene pharmazeutische Nachwuchs auch in Zukunft noch Apotheken gründen und betreiben kann, um eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erbringen, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einer Videobotschaft.

Kritik an Gesundheitskiosken als unnötige Parallelstruktur

SPD-Politikerin Martina Stamm-Fibich zeigte Verständnis für den Frust der Apotheken bei ihrem täglichen Engpass-Handling. »Wir sind Ihnen für Ihr Engagement sehr dankbar«, sagte sie heute im Plenum. Auf die grundsätzlichen Honorarforderungen der Apothekerschaft ging sie aber nicht ein.

Dies kam dafür von der Union: Gesundheitspolitikerin Diane Stöcker (CDU) nahm Bezug auf die Anstrengungen und Belastungen der Apotheken und sagte: »Das Fixum muss dringend erhöht werden.« Die Union hatte in einem Änderungsantrag eine Erhöhung der Packungspauschale auf 10 Euro gefordert. Aber vergeblich.  Stöcker ärgert sich zudem über die von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geplanten Gesundheitskioske: »Streichen Sie diese Idee der Gesundheitskioske und unterstüzen Sie stattdessen die Apotheken.« Es gebe bereits eine gute niedrigschwellige Versorgung durch die Offizinen vor Ort. Diese gelte es zu stärken, statt das Geld in den Aufbau von Parallelstrukturen zu stecken.

Das Gesetz soll nun am 7. Juli im Bundesrat beraten werden. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Voraussichtlich im August soll es dann in Kraft treten.

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