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ALBVVG

Bundestag beschließt Lieferengpass-Gesetz

Das ALBVVG ist besiegelt. Eingrenzung der Nullretax, Wegfall der Präqualifizierung, leichterer Austausch von Rabattarzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit: Für die Apotheken gibt es mit dem Engpass-Gesetz einige Verbesserungen. Das Gesetz wurde am Freitag vom Parlament beschlossen. Inkrafttreten könnte es im August.
Ev Tebroke
23.06.2023  18:00 Uhr

FDP: Das neue Gesetz ist ein Kompromiss

Die FDP lobt das Gesetz als guten Kompromiss. »Das Engpass-Thema ist so kurzfristig nicht zu lösen. Wir werden weitere Schritte machen müssen«, so Lars Lindemann (FDP). Mit Blick auf die Apotheken betonte er, man habe erfolgreich darauf gepocht, die Apotheken von den Bevorratungspflichten auszunehmen.

Und ja, die Apotheken bekämen nun nur bedingt mehr Geld, aber mit den Austauschregeln, dem Nullretax-Verbot und dem Bürokratieabbau habe man Einiges für sie getan. Wie im Entwurf vorgesehen, erhalten die Apotheken für ihre Engpassmanagement 50 Cent pro Austausch. Die ABDA hatte 21 Euro für den Aufwand berechnet und eingefordert.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigt sich denn auch zwar erfreut über die mit dem Gesetz erfolgten Verbesserungen, kritisiert zugleich aber »sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag dafür, den knapp 18.000 Apothekenteams weder eine angemessene Wertschätzung noch eine auskömmliche Honorierung zuzugestehen und somit keine Zukunftsperspektive für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zu bieten«, heißt es in einem ersten Statement zum Gesetzbeschluss.

Die Apothekerschaft werde sich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der eigene pharmazeutische Nachwuchs auch in Zukunft noch Apotheken gründen und betreiben kann, um eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erbringen, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einer Videobotschaft.

Kritik an Gesundheitskiosken als unnötige Parallelstruktur

SPD-Politikerin Martina Stamm-Fibich zeigte Verständnis für den Frust der Apotheken bei ihrem täglichen Engpass-Handling. »Wir sind Ihnen für Ihr Engagement sehr dankbar«, sagte sie heute im Plenum. Auf die grundsätzlichen Honorarforderungen der Apothekerschaft ging sie aber nicht ein.

Dies kam dafür von der Union: Gesundheitspolitikerin Diane Stöcker (CDU) nahm Bezug auf die Anstrengungen und Belastungen der Apotheken und sagte: »Das Fixum muss dringend erhöht werden.« Die Union hatte in einem Änderungsantrag eine Erhöhung der Packungspauschale auf 10 Euro gefordert. Aber vergeblich.  Stöcker ärgert sich zudem über die von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geplanten Gesundheitskioske: »Streichen Sie diese Idee der Gesundheitskioske und unterstüzen Sie stattdessen die Apotheken.« Es gebe bereits eine gute niedrigschwellige Versorgung durch die Offizinen vor Ort. Diese gelte es zu stärken, statt das Geld in den Aufbau von Parallelstrukturen zu stecken.

Das Gesetz soll nun am 7. Juli im Bundesrat beraten werden. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Voraussichtlich im August soll es dann in Kraft treten.

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