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VOASG
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Bundesrat winkt Apotheken-Stärkungsgesetz durch

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) hat den Bundesrat passiert. Die Länderkammer winkte heute das nicht zustimmungspflichtige Gesetz durch, mit dem die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch lokale Apotheken gefördert werden soll. Bereits Ende Oktober hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen.
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 27.11.2020  10:40 Uhr

Pharmazeutische Dienstleistungen

Zudem werden neue pharmazeutische Dienstleistungen möglich. Versicherte haben künftig Anspruch auf zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Allerdings ist noch unklar, wie die Vergütung dieser Dienstleistung genau geregelt werden soll. Auch wird der Botendienst ab Januar 2021 dauerhaft vergütet, allerdings nur für Rx-Arzneimittel-Lieferungen und auch nur für GKV-Versicherte. Ausländische Arzneimittel-Versandhändler werden dazu verpflichtet, sich an bestimmte Qualitätsvorgaben in der Arzneimittelversorgung hierzulande zu halten. Konkret geht es um Vorhaben in der Apothekenbetriebsordnung und im Apothekengesetz, die sich mit der Temperaturkontrolle kühlpflichtiger Arzneimittel beschäftigen.

Das Gesetz wandert nun zum Bundespräsidenten und muss dort unterschrieben werden. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, einen Tag später treten Großteile davon in Kraft. Die für die Dienstleistungen vorgesehene Erhöhung des Fixhonorars um 20 Cent tritt allerdings erst in einem Jahr in Kraft – in dieser Zeit sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband die Details zu den Dienstleistungen aushandeln.

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