Bundeskabinett beschließt Versorgungs-Stärkungsgesetz |
Mit dem GVSG will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bessere Bedingungen für Ärzte schaffen. / Foto: Adobe Stock/Jonas Glaubitz
Ziel des GVSG ist es, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft einen besseren Zugang zu Behandlungen bekommen. Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden also künftig ohne Kürzungen vergütet. Unnötige Quartalsuntersuchungen sollen entfallen und überfüllte Wartezimmer möglichst der Vergangenheit angehören.
Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Arzneimittel einnehmen müssen. Dies soll Praxisbesuche nur zum Abholen von Rezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume schaffen. Zudem sollen Hausärzte und Fachärzte künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten müssen, weil die Bagatellgrenze deutlich steigt.
Auch der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung wird sich laut BMG verbessern. Pflege- und Patientenvertreter bekommen mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Zielsetzung der Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist es aber auch, angesichts einer weiteren Ruhestandswelle bei Hausärzten ein flächendeckendes Praxisnetz aufrechtzuerhalten. Gemeinden und Städten wird es daher erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.
»Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben. Parallel zur Krankenhausreform ist die Reform der ambulanten Versorgung deswegen zwingend notwendig«, so Lauterbach. Arzttermine zu bekommen, werde nun für Patientinnen und Patienten einfacher und unnötige Arztbesuche sowie lange Wartezeiten würden vermieden, betonte er. Der ökonomische Gedanke sei im System zu hoch gewesen, sagte Lauterbach bei der heutigen Pressekonferenz.