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Infektionsschutzgesetz

Bundeskabinett beschließt neue Corona-Maßnahmen

Reisende in Fernzügen und Flugzeugen sollen Plänen der Bundesregierung zufolge ab dem 1. Oktober weiterhin Maske tragen. In Kliniken und Pflegeheimen soll eine Masken- und Testpflicht gelten. Das sieht der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes vor, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf räumt den Bundesländern viele Möglichkeiten an, je nach Infektionslage weitere Maßnahmen anzuordnen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 24.08.2022  18:00 Uhr

Am 3. August hatte sich die Ampel-Koalition auf ein mehrstufiges Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem ab dem Herbst vor allem besonders gefährdete Menschen geschützt werden sollen. Heute hat nun das Bundeskabinett dem Entwurf des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt. Dabei wurden einige Regelungen verschärft. Die neuen Schutzmaßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

»Schon jetzt sind die Kliniken durch die Corona-Pandemie stark belastet. Der Herbst wird schwierig werden«, prophezeit Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). Mit dem Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sieht Lauterbach Deutschland gut auf die kommende Corona-Welle vorbereitet. »Im vorliegenden Gesetzentwurf haben wir Regeln vereinfacht und dafür gesorgt, dass sie früher umgesetzt werden können«, sagt Lauterbach. Es bleibe das Ziel, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen infolge der Pandemie zu vermeiden. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält den Gesetzentwurf für ein »gutes, moderates und maßvolles Konzept«. Es ermögliche den Ländern, je nach Infektionslage vor Ort Maßnahmen gezielt umzusetzen.

Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit die Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Veranstaltungen und Restaurant: Bei negativem Test gilt keine Maskenpflicht

Der vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass die Länder zudem vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen im Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen.

Die Forderung einiger Länder nach klaren Richtwerten für die Anordnung weitreichenderer Schutzmaßnahmen fand hingegen keine Aufnahme in den Gesetzentwurf. Mit einem »Flickenteppich« rechnet Bundesgesundheitsminister Lauterbach dennoch nicht. Er könne sich vorstellen, dass sich Bund und Länder auf einheitlichere Regeln einigen könnten, wenn die Infektionszahlen stiegen. Buschmann schloss Änderungen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens nicht aus.

Der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz ebenfalls noch zustimmen.

 

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