Bundesdrogenbeauftragter will THC-Obergrenze diskutieren |
»Ein Joint aus den 70ern ist mit dem heutigen nicht mehr vergleichbar«, sagte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert der »Welt am Sonntag«. / Foto: privat
»Der THC-Gehalt hat sich in den letzten Jahren durchschnittlich verdreifacht. Ein Joint aus den 70ern ist mit dem heutigen nicht mehr vergleichbar«, sagte Blienert der »Welt am Sonntag«. Man müsse »ernsthaft diskutieren«, ob eine THC-Obergrenze für den Cannabis-Freizeitkonsum im Zuge der Legalisierung eingeführt werden sollte.
Gegner einer Obergrenze argumentieren Blienert zufolge, dass so der Schwarzmarkt nicht eingedämmt werde. Befürworter führten die Risiken gerade von potentem Cannabis ins Feld. »Beide Argumente halte ich für nachvollziehbar. Wir werden sehen, wo wir am Ende des Prozesses landen«, sagte der Drogenbeauftragte. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte sich unlängst für eine THC-Obergrenze ausgesprochen.
Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine «kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» einzuführen. Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf dafür vorlegt werden. Vorige Woche ging ein vom Bundesdrogenbeauftragten initiierter Konsultationsprozess zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens zuende. Für die staatlichen Lizenzen zur Cannabis-Abgabe können sich auch Apotheken bewerben. Deren künftige Rolle bei der Cannabis-Abgabe ist aber noch unklar.