Bund soll Cannabis-Folgekosten bezahlen |
Die kontrollierte Cannabis-Freigabe ist da – aber wie die Länder sie konkret umsetzen sollen, wirft noch Fragen auf. / Foto: Getty Images/Emilija Manevska
Ab 1. April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum straffrei besitzen, auch der Eigenanbau bestimmter Mengen wird erlaubt. Ab 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. So hat es der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen.
Dem vorausgegangen war nicht nur eine hitzige Diskussion im Plenum, sondern über Monate auch eine ausgedehnte gesellschaftliche und politische Debatte zum Für und Wider des Vorhabens, selbst innerhalb der SPD-Fraktion gingen die Meinungen auseinander. Die Union hatte dies zum Anlass genommen, auf einer namentlichen Abstimmung zu bestehen.
Nicht nur Abgeordnete der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion votierten am Freitag gegen das Gesetz, sondern auch aus der SPD gab es vier Nein-Stimmen und aus der FDP eine sowie zwei Enthaltungen. Anträge der CDU/CSU sowie der AfD, die den Stopp der Legalisierung forderten, lehnten die Ampel-Koalitionäre ab.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sagte der PZ, dass er das Gesetz aus suchtpolitischer Sicht begrüße. »Das Gesetz will zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken«, so der Minister.
Lucha geht es konkret um die Umsetzung auf Landesebene; für die Erlaubnis der Anbauvereine und deren Kontrolle sind die Bundesländer zuständig. Es sei nicht abschließend geklärt, wie die Prävention auf allen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen – konkret gestärkt werden solle und wie das finanziert werde. Dass die Länder auch bei Kontrolle, Vollzug und Intervention finanziell belastet würden, hatte der Bundesrat bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.
Lucha betonte gegenüber der PZ, dass er sich hier pragmatischere Lösungen gewünscht hätte, und verwies auf eine Forderung des Bundesrats, nach der der Bund sich an den Folgekosten für Länder und Kommunen beteiligen müsse.
Frieden hat der Bundestagbeschluss nicht hergestellt. Vielmehr wird stellenweise weiter nach Wegen gesucht, die Pläne doch noch zu vereiteln beziehungsweise zu verzögern. Eine letzte Hürde könnte der Bundesrat sein, der am 22. März darüber berät. Klaus Reinhardt, Chef der Bundesärztekammer, sprach sich am Wochenende dafür aus, die Umsetzung dort noch aufzuhalten, indem die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht.
Die Ärzteschaft hatte sich wegen der gesundheitlichen Risiken wiederholt gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen. Auch die ABDA bekräftigte heute auf PZ-Anfrage ihre Ablehnung. Sie lehne die Pläne aus fachlichen Gründen ab, hieß es. Diese Position hatte die Standesvertretung bereits öfter klargemacht.