Bürgerrat wünscht einfaches Siegel und andere Besteuerung |
Daniela Hüttemann |
15.01.2024 16:00 Uhr |
Gesunde Grundnahrungsmittel wie Obst und Gemüse aus Bioproduktion sollten aus Sicht des Bürgerrats nicht besteuert werden. / Foto: Adobe Stock/Fxquadro
Bürgerräte sollen den Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Sie sollen offen über für die Gesellschaft wichtige Themen diskutieren, um von außen unbeeinflusst Empfehlungen für die Politik zu erarbeiten. Der bislang einzige Bürgerrat mit dem Namen »Ernährung im Wandel« hat nun sein erstes Bürgergutachten erstellt und und am gestrigen Sonntag dem Bundestag übergeben, der sich nun damit beschäftigen soll.
20.000 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren wurden per Zufall ausgesucht und angeschrieben. Rund 2200 dieser Personen wollten mitmachen. Bei der Registrierung für die zweite Stufe des Losverfahrens wurden zum Beispiel das Alter, der Bildungshintergrund, die Einstellung zum jeweiligen Thema des Bürgerrats, zu Ernährungsgewohnheiten usw. abgefragt. Abschließend schlug ein Algorithmus mehrere mögliche Bürgerräte vor, die möglichst einen Querschnitt der Allgemeinbevölkerung abbilden sollen, zum Beispiel den Anteil der Fleischesser, Vegetarier und Veganer. Auf dieser Basis wurde dann per Los der Bürgerrat »Ernährung im Wandel« am 21. Juli des letzten Jahres bestimmt.
In mehreren Sitzungen erarbeiteten die 160 Bürgerinnen und Bürger nun neun konkrete Handlungsempfehlungen. Am höchsten priorisiert wurde ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für gleiche Bildungschancen und Gesundheit. Gleich an zweiter Stelle kommt der Wunsch nach einem verpflichtenden staatlichen Label, das bewusstes Einkaufen leichter machen soll. »Man soll in drei Sekunden erkennen, ob das Lebensmittel unbedenklich ist«, heißt es in der näheren Erläuterung. Das Label soll Klima, Tierwohl und Gesundheit berücksichtigen und wissenschaftlich fundiert sein. Dem stimmten 88,5 Prozent der Bürgerrats-Beteiligten zu.
An dritter Stelle kommt die Empfehlung, Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte ab einer Größe von 400 Quadratmetern Verkaufsfläche zu verpflichten, noch genießbare Lebensmittel, die sie sonst entsorgen würden, an gemeinnützige Organisationen beziehungsweise für gemeinnützige Zwecke weiterzugeben (Zustimmung 84,1 Prozent).