| Cornelia Dölger |
| 10.02.2026 13:30 Uhr |
In den schwarz-roten Koalitionsvertrag hat es der Plan, versicherungsfremde Leistungen wie die Übernahme nicht kostendeckender Beiträge für Bürgergeldempfangende, aus dem Bundeshaushalt zu zahlen, nicht geschafft. Die Koalitionäre haben das Thema aber auf der Agenda – und geraten darüber in Streit. / © Imago/Chris Emil Janßen
Dass die Kassen die nicht kostendeckenden Pauschalen beziehungsweise Zuschüsse der Jobcenter an Bürgergeldempfangende ausgleichen, ist vielen nicht verständlich. Auf dem politischen Tableau liegt die Forderung, versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu stemmen und nicht über Beiträge, also immer wieder.
Zurzeit sorgt sie für neuen Streit in der Koalition. Am Wochenende hatte die SPD ihre Arbeit an einem neuen Grundsatzprogramm begonnen, die auch Überlegungen zur Gesundheitsfinanzierung einschließt. Mit Abgaben auf Dividenden und Mieten soll demnach die Finanzierung über das reine Arbeitseinkommen hinaus breiter aufgestellt werden, so der Vorstoß. Einen ähnlichen hatten die Grünen schon im Winterwahlkampf 2025 gemacht.
Nicht ganz so harsch wie seinerzeit beim damaligen Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck, aber doch entschieden wird der SPD-Vorstoß jetzt zurückgewiesen, insbesondere vom Koalitionspartner. Die Idee sei ein »fatales Signal«, so Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann warnte davor, dass vor allem Kleinanleger belastet würden und man ihnen die Planungssicherheit nehme.
Womit das Gespräch dann wieder auf die Bürgergeldempfangenden kam, was neuen Zwist verursacht. Linnemann hatte im ARD-»Bericht aus Berlin« die SPD-Reformidee abgelehnt und den Vorschlag ins Spiel gebracht, die Beiträge für Bürgergeldempfangende künftig aus dem Bundeshaushalt zu zahlen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprang dem Generalsekretär bei und sprach sich gegenüber dem »Handelsblatt« für diese – eben nicht neue – Idee aus; Linnemanns Argument, dass es ungerecht sei, »wenn gesetzlich Versicherte bisher für die Versicherungskosten von Grundsicherungsempfängern jährlich Milliardenbeträge zahlen müssen, trifft in jeder Hinsicht zu«, so Warken.