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Brüssel pocht auf Warenverkehrsfreiheit

Die Europäische Kommission ermahnt Deutschland, die EU-Vorschriften über den freien Warenverkehr einzuhalten. Sollte die Bundesrepublik nicht innerhalb von zwei Monaten das Arzneimittelgesetz anpassen, droht eine Klage.
Christina Müller
07.03.2019  16:22 Uhr

Wie eine Sprecherin der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland auf Anfrage der PZ bestätigte, sei die Stellungnahme bereits an das Bundesministerium für Gesundheit zugestellt worden. Laut einer Mitteilung des Exekutivorgans der EU wirken sich die Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneien negativ auf den Verkauf von Produkten durch in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Apotheken aus. Das deutsche System schränke die Möglichkeiten ein, Preisnachlässe zu gewähren und beeinträchtige den Handel zwischen den EU-Ländern. Diese Einschätzung habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom Oktober 2016 bestätigt.

Die Kommission weist darauf hin, sie habe das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren bereits im November 2013 eingeleitet und die deutschen Behörden schriftlich aufgefordert, tätig zu werden. Da die Bundesregierung die deutschen Vorschriften noch immer nicht mit EU-Recht in Einklang gebracht hat, setzt Brüssel ihr jetzt eine Frist von zwei Monaten, um dies zu ändern. Andernfalls könne die Kommission Klage beim EuGH einreichen, heißt es.

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