Apotheker, die ihre pharmazeutische Prüfung nicht in Deutschland abgelegt haben, deren Beruf aber hierzulande anerkannt wurde, sollen es künftig einfacher haben, eine Apotheke zu übernehmen oder zu gründen. So sollen sie nicht mehr an einen bereits bestehenden Betrieb und mindestens drei Jahre Berufspraxis in Deutschland gebunden sein. Der BPhD befürwortet dies vor dem Hintergrund des Nachwuchs- und Apothekermangels.
Auch das Vorhaben, dass Filial- und Zweigapotheken zukünftig von zwei Apothekern (gegebenenfalls mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen) geleitet werden können, begrüßt der Verband. So könne der Einstieg in eine Führungsrolle für Berufsanfänger erleichtert werden. Außerdem ergäben sich so Teilzeitmöglichkeiten, die Familie und Beruf besser vereinen.
Laut dem Referentenentwurf sollen pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) nach einer Weiterbildung 20 Tage im Jahr, davon maximal zehn am Stück, den Apothekenleiter vertreten dürfen. In diesem Vorhaben sieht der BPhD Schwächen: er begrüße zwar die Weiterentwicklung des PTA-Berufs, sieht jedoch in diesem Vorschlag »nicht die notwendigen Schritte, um dem Fachkräftemangel angemessen entgegenzuwirken.« Zumal man bei einem solchen Vorhaben darauf achten müsse, dass vertretungsberechtige PTA keine unfairen oder zu langen Arbeitszeiten oder ein zu niedriges Gehalt für die neue Verantwortung auferlegt bekommen.
Um den Mangel an vertretungsberechtigten Personen zu beheben, schlägt der Verband vielmehr vor, interessierte PTA dazu zu ermutigen, Pharmazie zu studieren und die Approbation als Apotheker zu erwerben. Alternative Studienmodelle, niedrigschwelligere Zugangsvoraussetzungen für PTA mit mehreren Jahren Berufserfahrung oder spezielle Förderprogramme könnten hierzu hilfreich sein.
Ein weiterer Vorschlag: »Der BPhD möchte dazu anregen, dass die Rahmenbedingungen für die Vertretung in Nacht- und Notdiensten durch PTA spezifiziert werden.« Es sei in Kooperation mit den standespolitischen Instanzen der PTA ein Konzept zur telepharmazeutischen Vertretung auszuarbeiten, wodurch PTA mit mehreren Jahren Berufserfahrung nach Fortbildungen in der Lage sind, Apotheker in Sonderfällen wie bei Krankheit, Urlaub oder Verspätungen zu vertreten. Letztere »müssten jederzeit telefonisch erreichbar sein und behielten weiterhin die Aufsichtspflicht«. Somit könne die »Personalflexibilität zu fairen Bedingungen« für PTA gesteigert werden.