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Pharmazeutische Ausbildung

BMG will PJ in die Regelstudienzeit integrieren

Ein kürzlich vorgelegter Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht eine Anpassung der Regelstudienzeit für das Pharmaziestudium vor. Die Bundesapothekerkammer möchte dazu Stellung nehmen und fordert ihre Mitgliedskammern nun auf, Hinweise zur praktischen Ausbildung angehender Apotheker zu liefern.
Michelle Haß
04.12.2020  14:00 Uhr

Der Verordnungsentwurf, der der PZ vorliegt, setzt sich überwiegend mit der Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung auseinander. Doch ist auch ein separater Artikel zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) enthalten. Dieser sieht vor, die Regelstudienzeit von vier Jahren auf fünf Jahre und drei Monate einschließlich der Prüfungszeiten zu verlängern. Somit soll künftig auch das Praktische Jahr (PJ) Teil des universitären Studiums sein. Bei Medizinern ist die praktische Ausbildung schon seit Längerem in der Approbationsordnung verankert.

Die Änderung der Regelstudienzeit sei erforderlich, um den Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gerecht zu werden, wonach die Regelstudienzeit auch Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit sowie Prüfungszeiten einschließe, führt der Referentenentwurf aus. Dieses sei bei der ursprünglichen Fassung der AAppO nicht berücksichtigt worden.

Im Rahmen des Referentenentwurfs hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verbändeanhörung gestartet. Direkt adressiert wurden ärztliche und zahnärztliche Organisationen, nicht aber Berufsverbände der Apotheker, heißt es in dem Rundschreiben der BAK. Sie beabsichtigt dennoch, gegenüber dem Ministerium eine entsprechende Stellungnahme vorzubereiten und um Klärung einiger Fragen zu bitten. Um dabei alle Aspekte und offenen Fragen berücksichtigen zu können, erbittet die BAK von ihren Mitgliederorganisationen bis 6. Januar 2021 Hinweise zur Ausbildung, besonders zu den Rahmenbedingungen des PJ.

Offene Fragen

Auch wenn die Änderung der AAppO nach Auffassung des BMG lediglich klarstellende Funktion habe und außer der Anpassung an das HRG keine weitergehenden Auswirkungen haben soll, sieht die BAK in einigen Punkten noch Klärungsbedarf. So sei beispielsweise noch die Frage offen, wie sich die Anpassung der Regelstudienzeit auf die Hochschulen sowie auf die Anzahl der Pharmaziestudienplätze beziehungsweise deren Finanzierung auswirken könnte. Rechtlich gesehen dient die Regelstudiendauer als Grundlage zur Berechnung verschiedener Faktoren, wie der Zulassungskapzität oder dem sogenannten Curricula-Normwert. Dieser ist ein Maß für die Betreuungsintensität und gibt an, wie viel Zeit für die Ausbildung eines Studierenden in einem bestimmten Studiengang erforderlich ist. Je höher der Wert ist, desto mehr Personal ist im Studiengang pro Studierenden benötigt.

Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob sich die vorgesehene Änderung auch auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung auswirkt, heißt es im BAK-Rundschreiben. Die AAppO sieht für die praktische Ausbildung einen vom Studium getrennten Abschnitt vor. Daher erscheine die in der Begründung des Referentenentwurfs enthaltene Ansicht, es handle sich um eine »in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit« überprüfungswürdig, beurteilt die BAK weiter. Gleichzeitig begrüßt sie, dass sich durch eine solche Änderung voraussichtlich die BAföG-Förderungszeit für Pharmaziestudenten verlängern würde.

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