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Reform Arzneimittelrecht
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BMG warnt vor Risiken des EU-Pharmapakets

Mit dem EU-Pharmapaket will die EU-Kommission den Spagat zwischen guten Innovationsanreizen und erschwinglichen Arzneimitteln schaffen. Die derzeitigen Pläne bremsten die Hersteller aber aus, kritisiert das BMG. 
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 01.08.2023  15:00 Uhr
Kriterien bei Präparaten für seltene Erkrankungen nachschärfen

Kriterien bei Präparaten für seltene Erkrankungen nachschärfen

Dagegen erachtet das Ministerium die neuen Anforderungen an Forschung und Industrie in puncto Entwicklung neuer Arzneimittel für seltene Erkrankungen grundsätzlich für gut. Allerdings mangelt es dem BMG in diesem Bereich an Transparenz und klaren Kriterien. »Hier ist es entscheidend, ein System zu schaffen, welches für die Arzneimittelindustrie handhabbar ist«, heißt es in dem Positionspapier.

Konkret müssen demnach etwa Begriffe wie »well-established use orphan products« (Arzneimittel für seltene Leiden mit bekannten Wirkstoffen, die allgemein medizinisch verwendet werden) sowie »high unmet medical need« (Arzneimittel, die einen hohen ungedeckten medizinischen Bedarf adressieren) präziser gefasst werden. Vermeiden will das BMG nach eigenen Angaben, dass durch unklare Formulierungen Hindernisse für die Hersteller entstehen.

Auch die ABDA hatte gegenüber dem BMG eine erste Einschätzung zum EU-Pharmapaket abgegeben. Die Bundesvereinigung hatte unter anderem von der Einführung einer elektronischen Packungsinformation abgeraten sowie Anstoß an der geplanten Ausweitung der Definition eines Arzneimittels genommen.

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