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Kein Vertrag mit Google

BMG streitet Missachtung der Pressefreiheit weiter ab

Die Kooperation zwischen dem US-amerikanischen IT-Konzern Google und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist Ende vergangenen Jahres auf massive Kritik gestoßen. In einem Schreiben der Regierung dementiert das BMG nun, mit dieser Kooperation einen Angriff auf die Pressefreiheit zu begehen. Zudem soll es weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Kooperationspartnern geben.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 25.01.2021  17:48 Uhr
BMG streitet Missachtung der Pressefreiheit weiter ab

Die Ankündigung des BMG gemeinsam mit dem IT-Riesen Google zu kooperieren, um das hauseigene Gesundheitsportal »gesund.bund.de« prominenter auf der vielgenutzten Suchmaschine zu präsentieren, schlug in den vergangenen Wochen hohe Wellen. Kritik wurde vor allem von Medienverbänden laut. Sie sahen dadurch die Diskriminierungs- und Wettbewerbsfreiheit von journalistischen Gesundheitsinformationen eingeschränkt. Auch der Chef des Wort & Bild Verlages, Andreas Arntzen, erklärte im Interview mit der PZ, warum dieses Vorhaben einen Eingriff in die Pressefreiheit darstellt. Ende vergangenen Jahres leitete die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein schließlich sogar ein medienrechtliches Verfahren gegen Google ein.

Gerätselt wurde auch über die Art und Weise des Zustandekommens der Kooperation. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP liefert nun Antworten – und wirft wieder neue Fragen auf. Die Kooperation, wurde zwar medienwirksam von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Google-Deutschland Chef Philipp Justus angekündigt. Sie basiere aber weder auf einer vertraglichen Beziehung noch in einem Dienstleistungsverhältnis, so heißt es in der Antwort der Regierung. Eine Ausschreibung zu dieser Kooperation habe es zudem nicht gegeben. Wörtlich wird dort erklärt: »Zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Google gibt es keine vertragliche Beziehung. Es gibt weder schriftlich noch mündlich eine Vereinbarung, die das Bundesministerium für Gesundheit oder Google verpflichtet.« So sei Google jederzeit frei, die Informationen des Nationalen Gesundheitsportals nicht mehr zu nutzen und stattdessen andere Informationen in die sogenannte Infobox einzustellen. Die Regierung bekräftigt zudem: »Dementsprechend erhält Google keinerlei Zahlungen durch das Bundesministerium für Gesundheit.« Ganz anders klang Spahn jedoch noch in der Pressekonferenz im vergangenen November, in der er Seite an Seite mit Justus stand und die neue Kooperation präsentierte.

Auf die Frage der FDP, ob die Kooperation eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Pressemarkt darstelle, erklärt die Regierung, dass diese Verzerrung nicht bestehe. Das Nationale Gesundheitsportal sei demzufolge kein presserechtliches Erzeugnis, biete keine journalistisch gestalteten Beiträge und sei eng auf objektive Gesundheitsinformationen aus klar definierten Quellen begrenzt. »Weder das Nationale Gesundheitsportal selbst noch die Wiedergabe seiner Inhalte in Internetsuchmaschinen berühren den privatwirtschaftlichen Pressemarkt«, heißt es in dem Schreiben. Die Regierung verweist auf die Aufgaben des BMG, zu denen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Gesundheitsbereich gehören. Das Nationale Gesundheitsportal sei zudem eine Folge des festgelegten Ziels im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, eine staatliche Stelle für »zuverlässige Informationen« im Gesundheitsbereich zu schaffen. »Eine Kritik oder Benachteiligung privatwirtschaftlicher Presseerzeugnisse im Gesundheitsbereich ist damit nicht verbunden.«

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