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Gesundheitsministerkonferenz
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BMG soll rechtliche Regelungen beim E-Rezept prüfen

In einem heutigen Beschluss spricht sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder dafür aus, die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen zu verpflichten, deren durchgehende Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) beraten.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 30.01.2024  14:00 Uhr

Bürger besser informieren

Darüber hinaus müssten Bürgerinnen und Bürger wesentlich stärker als bisher über Chancen und anstehende Schritte der digitalen Transformation im Gesundheitswesen – wie beispielsweise durch das E-Rezept – frühzeitig informiert werden –, auch um Ängste oder Bedenken abzubauen. Auch hierzu bittet die GMK das BMG, eine entsprechende Informationsstrategie auf den Weg zu bringen. Die Länder bieten dazu ihre Unterstützung an.

Des weiteren bedarf es laut GMK für die Leistungserbringer mehr Hilfestellungen und Unterstützung, um die digitale Transformation wie etwa die Einführung des E-Rezepts in der alltäglichen Umsetzung bewältigen zu können. Mit Blick auf die Private Krankenversicherung (PKV) müsse das E-Rezept möglichst zeitnah auch für Privatversicherte eingeführt werden, um »einen Gleichlauf sowohl in Praxen und Apotheken als auch für alle Versicherten zu gewährleisten«, wie es weiter heißt. Dafür fordern die Vertreterinnen und Vertreter der Länder, dass für die PKV dieselben rechtlichen und technischen Voraussetzungen wie für die gesetzliche Krankenversicherung durch den Bund gewährleistet werden.

Beratung zu Problematik der Praxisverwaltungssysteme

Der Bund habe dies bei der bisherigen Umsetzung die privaten Krankenkassen nur unzureichend berücksichtigt. Das führe unter anderem auch dazu, dass die privaten Krankenkassen nun aufwendig und nachträglich die Versicherten anschreiben müssten, um ein E-Rezept zu ermöglichen. »Das BMG sollte daher schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen«, so die GMK-Vertreter.

Für die Versorgung von Heimbewohnern bedarf es einer Verbesserung der Verfahrensabläufe in Form eines von der Gematik standardisierten und praktikablen Übermittlungsweges von E-Rezepten in die Apotheken, um eine Benachteiligung dieser Patientengruppe, Zeitverzug bei der Versorgung und unnötige Aufwände bei den versorgenden Apotheken zu vermeiden.

Ein weiterer Beschluss wurde zu den Praxisverwaltungssystemen und der Telematikinfrastruktur (TI) gefasst: Die GMK beauftragt die Bund-Länderarbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die TI zu beraten und die im Zuge des Gesetzesentwurfes zur Errichtung einer Digitalagentur vorgestellten Lösungsvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit im Abgleich mit den länderseitig gesammelten Erkenntnissen zu erörtern. Dazu soll die Bund-Länderarbeitsgruppe an die GMK berichten.

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