BMG soll rechtliche Regelungen beim E-Rezept prüfen |
Melanie Höhn |
30.01.2024 14:00 Uhr |
Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder tauschten sich heute unter anderem auch zur geplanten Krankenhausreform mit Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach aus. Der Bundesminister führte mündlich zum Verfahren aus und verwies auf das so genannte Transparenzgesetz, mit dem der Bund beabsichtigt, vor der eigentlichen Krankenhausreform den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuzuordnen. Zum Transparenzgesetz wurde im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen.
Die Länder sind sich einig, dass die Kliniken in Deutschland rasch Klarheit brauchen, auf welche Planungen sie sich einstellen müssen. Daher sei es wichtig, den inhaltlichen Dialog zur eigentlichen Krankenhausreform schnell wiederaufzunehmen und zu einem Ergebnis zu führen. Dies gilt auch unabhängig davon, dass es auch innerhalb der Länder unter-schiedliche Positionen zum sogenannten Transparenzgesetz gibt.
Bundesminister Lauterbach sagte zu, den Ländern den Referentenentwurf zur Krankenhausreform rechtzeitig vor der Kabinettsbefassung auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt sei jedoch auch abhängig von der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung. Zugleich rückte der Bundesminister von der bisherigen Verabredung ab, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werde.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.