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Gesundheitsministerkonferenz

BMG soll rechtliche Regelungen beim E-Rezept prüfen

In einem heutigen Beschluss spricht sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder dafür aus, die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen zu verpflichten, deren durchgehende Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) beraten.
Melanie Höhn
30.01.2024  14:00 Uhr

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins ihre erste Konferenz im Jahr 2024 durchgeführt. In einem Beschluss begrüßten die Länder die flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Es biete für Praxen, Apotheken und Versicherte »viele Vorteile bei Verschreibung, Einlösung und Abrechnung von Rezepten«. 

Als Schlüsselanwendung in der Telematikinfrastruktur (TI) neben der elektronischen Patientenakte (EPA) könne das E-Rezept die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen mit ihren Chancen für die Bürgerinnen und Bürger nun im Alltag greifbar machen und die Akzeptanz für digitale Techniken im Gesundheitswesen deutlich erhöhen.

»Schlüssel für die flächige Digitalisierung«

Die flächendeckende Nutzung des E-Rezepts sei auch in Ländern wie Estland der Schlüssel für die flächige Digitalisierung im Gesundheitswesen gewesen: »Umso wichtiger ist es, dass die immer wieder berichteten Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts rasch behoben werden«, so die GMK.

Es reiche aus Sicht der Ministerinnen und Minister sowie der Senatorinnen und Senatoren der Länder jedoch nicht aus, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweise. Vielmehr sollten unter anderem die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, rechtzeitig für die Möglichkeiten der TI geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen, sowie deren durchgehend performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. »Das BMG wird gebeten, entsprechende rechtliche Regelungen zu prüfen«, heißt es in der GMK-Mitteilung. Zudem haben die Länder um gezieltere Öffentlichkeitsarbeit zur Umstellung auf das E-Rezept gebeten.

Bürger besser informieren

Darüber hinaus müssten Bürgerinnen und Bürger wesentlich stärker als bisher über Chancen und anstehende Schritte der digitalen Transformation im Gesundheitswesen – wie beispielsweise durch das E-Rezept – frühzeitig informiert werden –, auch um Ängste oder Bedenken abzubauen. Auch hierzu bittet die GMK das BMG, eine entsprechende Informationsstrategie auf den Weg zu bringen. Die Länder bieten dazu ihre Unterstützung an.

Des weiteren bedarf es laut GMK für die Leistungserbringer mehr Hilfestellungen und Unterstützung, um die digitale Transformation wie etwa die Einführung des E-Rezepts in der alltäglichen Umsetzung bewältigen zu können. Mit Blick auf die Private Krankenversicherung (PKV) müsse das E-Rezept möglichst zeitnah auch für Privatversicherte eingeführt werden, um »einen Gleichlauf sowohl in Praxen und Apotheken als auch für alle Versicherten zu gewährleisten«, wie es weiter heißt. Dafür fordern die Vertreterinnen und Vertreter der Länder, dass für die PKV dieselben rechtlichen und technischen Voraussetzungen wie für die gesetzliche Krankenversicherung durch den Bund gewährleistet werden.

Beratung zu Problematik der Praxisverwaltungssysteme

Der Bund habe dies bei der bisherigen Umsetzung die privaten Krankenkassen nur unzureichend berücksichtigt. Das führe unter anderem auch dazu, dass die privaten Krankenkassen nun aufwendig und nachträglich die Versicherten anschreiben müssten, um ein E-Rezept zu ermöglichen. »Das BMG sollte daher schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen«, so die GMK-Vertreter.

Für die Versorgung von Heimbewohnern bedarf es einer Verbesserung der Verfahrensabläufe in Form eines von der Gematik standardisierten und praktikablen Übermittlungsweges von E-Rezepten in die Apotheken, um eine Benachteiligung dieser Patientengruppe, Zeitverzug bei der Versorgung und unnötige Aufwände bei den versorgenden Apotheken zu vermeiden.

Ein weiterer Beschluss wurde zu den Praxisverwaltungssystemen und der Telematikinfrastruktur (TI) gefasst: Die GMK beauftragt die Bund-Länderarbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die TI zu beraten und die im Zuge des Gesetzesentwurfes zur Errichtung einer Digitalagentur vorgestellten Lösungsvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit im Abgleich mit den länderseitig gesammelten Erkenntnissen zu erörtern. Dazu soll die Bund-Länderarbeitsgruppe an die GMK berichten.

Austausch auch zu Krankenhausreform

Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder tauschten sich heute unter anderem auch zur geplanten Krankenhausreform mit Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach aus. Der Bundesminister führte mündlich zum Verfahren aus und verwies auf das so genannte Transparenzgesetz, mit dem der Bund beabsichtigt, vor der eigentlichen Krankenhausreform den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuzuordnen. Zum Transparenzgesetz wurde im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen.

Die Länder sind sich einig, dass die Kliniken in Deutschland rasch Klarheit brauchen, auf welche Planungen sie sich einstellen müssen. Daher sei es wichtig, den inhaltlichen Dialog zur eigentlichen Krankenhausreform schnell wiederaufzunehmen und zu einem Ergebnis zu führen. Dies gilt auch unabhängig davon, dass es auch innerhalb der Länder unter-schiedliche Positionen zum sogenannten Transparenzgesetz gibt.

Bundesminister Lauterbach sagte zu, den Ländern den Referentenentwurf zur Krankenhausreform rechtzeitig vor der Kabinettsbefassung auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt sei jedoch auch abhängig von der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung. Zugleich rückte der Bundesminister von der bisherigen Verabredung ab, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werde.

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