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Gesundheitsministerkonferenz
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BMG soll rechtliche Regelungen beim E-Rezept prüfen

In einem heutigen Beschluss spricht sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder dafür aus, die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen zu verpflichten, deren durchgehende Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) beraten.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 30.01.2024  14:00 Uhr

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins ihre erste Konferenz im Jahr 2024 durchgeführt. In einem Beschluss begrüßten die Länder die flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Es biete für Praxen, Apotheken und Versicherte »viele Vorteile bei Verschreibung, Einlösung und Abrechnung von Rezepten«. 

Als Schlüsselanwendung in der Telematikinfrastruktur (TI) neben der elektronischen Patientenakte (EPA) könne das E-Rezept die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen mit ihren Chancen für die Bürgerinnen und Bürger nun im Alltag greifbar machen und die Akzeptanz für digitale Techniken im Gesundheitswesen deutlich erhöhen.

»Schlüssel für die flächige Digitalisierung«

Die flächendeckende Nutzung des E-Rezepts sei auch in Ländern wie Estland der Schlüssel für die flächige Digitalisierung im Gesundheitswesen gewesen: »Umso wichtiger ist es, dass die immer wieder berichteten Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts rasch behoben werden«, so die GMK.

Es reiche aus Sicht der Ministerinnen und Minister sowie der Senatorinnen und Senatoren der Länder jedoch nicht aus, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweise. Vielmehr sollten unter anderem die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, rechtzeitig für die Möglichkeiten der TI geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen, sowie deren durchgehend performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. »Das BMG wird gebeten, entsprechende rechtliche Regelungen zu prüfen«, heißt es in der GMK-Mitteilung. Zudem haben die Länder um gezieltere Öffentlichkeitsarbeit zur Umstellung auf das E-Rezept gebeten.

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